Reichsstelle für Verpackungsmittel

http://lod.ehri-project-test.eu/instantiations/de-002429-r_8_xv-deu-de_1958_044147e0_82a5_4d45_9863_941a6587248c_deu an entity of type: Instantiation

Reichsstelle für Verpackungsmittel 
Geschichte des Bestandsbildners Das Amt des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel wurde durch Verordnung vom 08. Feb. 1943 mit Wirkung vom 01. März 1943 errichtet (RAnz. und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 38). Dei gesetzlichen Grundlagen für die Verordnung waren das Gesetz über wirtschaftliche Maßnahmen vom 03. Juli 1934, die Verordnung über den Warenverkehr vom 04. Sept. 1934, die Ergänzung der Verordnung über den Warneverkehr vom 28. Juni 1937, die 1. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über den Warenverkehr vom 20. Okt. 1937 und die 2., 3. und 4. Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. aug. 1939, vom 30. Okt. 1941 und 11. Dez. 1942. Der Reichsbeauftragte für Verpackungsmittel wurde zur Lenkung des Verkehrs mit Verpackungsmittel bestellt. Er errichtete kein eigene Geschäftsstelle, sondern bediente sich der durch Anordnung vom 11. Feb. 1943 errichteten Arbeitsgemeinschaft Verpackung, die alle seine Geschäftsbefürnisse zu tragen hatte. Bis zum Erlass der Verordnung vom 08. Feb. 1943 waren sein Aufgaben der Rechsstelle für Papier und Verpackungswesen wahrgenommen worden. Ihr Auftrag auf dem Gebiet des Verpackungswesens erloscham gleichen Tag. Die Verteilungsstellen für Säcke und für Holzfässer sowie die Beauftragten für Sonderaufgaben auf dem Gebiete des Verpackungswesens, die Durch Bekannmachung vom 31. Dez. 1941 (RAnz. Nr. 304) bestellt wordne waren, gingen in den Geschäftsbereich des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel über. Die Aufgaben des Reichsausschusses für Verpackungswesen als Verpackungsmittelausgleichsstelle der Reichsstelle für Papier erloschen mit der einsetzung des Reichsbeauftragen für Verpackungsmittel. Die Arbeitsgemeinschaft Verpackung, zugleich die Geschäftsstelle des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel hatte ihren Sitz in Berlin. Die Abwicklungsgeschäfte wurden Hans Bergenfrün durchgeführt. Auf der Grundlage der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 wurden für alle wichti‧gen Fachgebiete der gewerblichen Wirtschaft ca. 30 Überwachungsstellen zur Überwachung des Warenverkehrs auf dem inneren Markt und zur Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr als nachgeordnete Dienststellen des Reichswirtschaftsministeriums (vgl. Bestand R 3101) errichtet, 1939 umbenannt in Reichsstellen, 1943 in den Geschäftsbereich des Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion (s. Bestand R 3) überführt und nach 1945 abgewic‧kelt Von den rund 30 Überwachungsstellen sind im Bundesarchiv folgende Reichsstellen überliefert: - für Textilwirtschaft, für Kleidung und verwandte Gebiete - für Eisen und Metalle - für Elektrizitätswirtschaft (Reichslastverteiler) - für Industrielle Fette und Waschmittel - für Lederwirtschaft - für Mineralöl - für Chemie - für Technische Erzeugnisse - für Edelmetalle - für Glas, Keramik und Holzverarbeitung - für Tabak und Kaffee, für Steine und Erden - für Papier (und Verpackungswesen), die Reichsstelle - für Verpackungsmittel - für den Maschinenbau (Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion) 
Reichsstelle für Verpackungsmittel 

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