Reichsstelle für Papier

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Reichsstelle für Papier 
Geschichte des Bestandsbildners Auf der Grundlage der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. I S. 816) wurden für alle wichtigen Fachgebiete der gewerblichen Wirtschaft ca. 30 Überwachungsstellen zur Überwachung des Warenverkehrs auf dem inneren Markt und zur Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr als nachgeordnete Dienststellen des Reichswirtschaftsministeriums (vgl. Bestand R 3101) errichtet. Jede Überwachungsstelle wurde mit ihrer Errichtung juristische Person und unterstand einem vom Reichswirtschaftsminister berufenen und verpflichteten Reichsbeauftragten. Die Reichsbeauftragten waren berechtigt, Anordnungen mit Verordnungscharakter zu erlassen, die im Reichsanzeiger veröffentlicht wurden.Seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I 1429 und RAnz. Nr. 192) hießen die bisherigen Überwachungsstellen einheitlich Reichsstellen.Die Aufgaben der Überwachungs- bzw. Reichsstellen im allgemeinen und die ihnen im Einzelnen zur Wahrnehmung zugewiesenen Angelegenheiten veränderten sich in den elf Jahren ihres Bestehens aus verschiedenen Ursachen wiederholt.Die 1942 mit der Einführung des Begriffes Lenkungsbereich verknüpften praktischen Auswirkungen waren beträchtlich, da von jetzt ab stärker als vorher der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (Reichsgruppe Industrie, ihren Wirtschaftsgruppen und deren Untergliederungen), den Reichsvereinigungen und Gemeinschaften mehr oder weniger große Aufgaben im Rahmen der wirtschaftlichen Reichsbeauftragungsverwaltung neben oder mit den Reichsstellen, vereinzelt sogar mit der Eigenschaft als Reichsstelle, übertragen wurden. Am durchgreifendsten waren die Folgen des Übergangs aller kriegswichtigen Produktionsaufgaben vom Reichswirtschaftsministerium auf das Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion im Herbst 1943. Letzteres baute dafür seine eigene, großenteils neue Organisation so umfassend auf, dass das System der Reichsstellen weitgehend ausgehöhlt wurde.Aufgrund der o. g. Verordnung vom 04. Sept. 1934 wurde die Überwachungsstelle für Papier mit Sitz in Berlin errichtet. die Zuständigkeit der Überwachungsstelle für Papier wurde im Einzelnen durch Bekanntmachung über die Zuständigkeit der Überwachungsstelle für Papier in Berlin vom 14. Sept. 1934 (RAnz. Nr. 218) nach den Einfuhrnummern des Statistischen Warenverzeichnisses bestimmt. Es folgte eine Reihe von Zuständigkeitsveränderungen, die wie folgt aussahen:- erste Bekanntmachung über die Änderung der Zuständigkeit von Überwachungsstellen vom 14. Jan. 1935 (RAnz. Nr. 14): Bimsstein-, Glas-, Rost-, Sand-, Schmirgel- sowie anderes Schleif- und Polierpapier gingen auf die Überwachungsstelle für Waren verschiedener Art über,- zweite Bekanntmachung vom 16. März 1935 (RAnz. Nr. 65): von der Überwachungsstelle für Seide etc. Hüte aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Stroh und von der Überwachungsstelle Chemie transparentes Viskosepapier und Waren daraus an die Überwachungsstelle für Papier,- siebente Bekanntmachung vom 27. Nov. 1936 (RAnz Nr. 280): Zuständigkeit für Hüte aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Stroh und Binsen etc., für Hutstoffe und -geflechte, Hutstoffe und -geflechte in Verbindung mit Gespinsten oder Gespinstwaren etc. zur Überwachungsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete,- achte Bekanntmachung vom 26. April 1937 (RAnz, Nr. 95): u. a. Zuständigkeit der Holzfaserplatten ging auf die Überwachungsstelle für Holz über,- neunte Bekanntmachung vom 27. Sept. 1938 (RAnz Nr. 228): Briefmarken (gummierte, nicht gummierte und entwertete), Kupfer- und Stahlstiche, Holzschnitte, Photogravüren und dgl., Gemälde zur Überwachungsstelle für Waren verschiedener Art; Farb- und Gewerbemusterkarten und Modezeichnungen zur Überwachungsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete- vierzehnte Bekanntmachung vom 13. Feb. 1940 (RAnz. Nr. 40): Sulfitablauge von der Zellstofffabrikation, Waren aus Glimmer und drgl. entfielen- sechszehnte Bekanntmachung vom 29. Mai 1940 (RAnz. Nr. 126): Post- und Paketkarten, Briefumschläge und dgl., sowie Briefmarken aller Art, auch entwertete Ganzsachen zur Reichsstelle für Waren verschiedener Art- neunzehnte Bekanntmachung vom 24. Okt. 1941 (RAnz. Nr. 251) entwertete Steuer-, Stempel-, Gebühren- und ähnliche Marken sowie außer Kurs gesetzte Banknoten und Notgeldscheine gingen zur Reichsstelle Waren verschiedener Art- fünfundzwanzigste Bekanntmachung vom 16. Nov. 1942 (RAnz. Nr. 271: Zuständigkeit für Brillenfutterrale ging auf die Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik als Reichsstelle für feinmechanische und optische Erzeugnisse über- siebenundzwanzigste Bekanntmachung vom 17. Dez. 1942 (RAnz. Nr. 299): Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen gewann die Zuständigkeit für eine ganze Reihe von Positionen, darunter Briefmarken und Gemälde- vierunddreißigste Bekanntmachung vom 12. Aug. 1943 (RAnz. Nr. 291): Zuständigkeit für verschiedene Arten Säcke ging wieder zur Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete über.Der der Reichsstelle für Papier im März/April 1939 erteilte Auftrag auf dem Gebiet des Verpackungswesens erlosch durch die Verordnung über die Einsetzung eines Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel vom 08. Feb. 1943 (RAnz. Nr. 38). Dieser errichtete keine eigene Geschäftsstelle, sondern bediente sich dazu der Arbeitsgemeinschaft Verpackung die durch Anordnung vom 11. Feb. 1943 (RAnz. Nr. 38) geschaffen wurde. Der Erlass des Reichswirtschaftsministers über die Neuordnung des Verpackungswesens vom 15. Feb. 1943 (RMBl. 1943, S. 156 ff) regelte das Verhältnis zwischen dem Reichsbeauftragten bzw. Reichsstellen, in deren Lenkungsbereichen Verpackungsmittel hergestellt wurden. 
Reichsstelle für Papier 

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