Reichsstelle für Glas, Keramik und Holzverarbeitung
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Reichsstelle für Glas, Keramik und Holzverarbeitung
Geschichte des Bestandsbildners
Auf der Grundlage der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 wurden für alle wichti‧gen Fachgebiete der gewerblichen Wirtschaft ca. 30 Überwachungsstellen zur Überwachung des Warenverkehrs auf dem inneren Markt und zur Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr als nachgeordnete Dienststellen des Reichswirtschaftsministeriums (vgl. Bestand R 3101) errichtet. Jede Überwachungsstelle wurde mit ihrer Errichtung juristische Person und unterstand einem vom Reichswirtschaftsminister berufenen und verpflichteten Reichsbeauftragten. Die Reichsbeauftragten waren berechtigt, Anordnungen mit Verordnungscharakter zu erlassen, die im Reichsanzeiger veröffentlicht wurden.
Seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I 1429 und RAnz. Nr. 192) hießen die bisherigen Überwachungsstellen einheitlich Reichsstellen.
Die Aufgaben der Überwachungs- bzw. Reichsstellen im allgemeinen und die ihnen im Einzelnen zur Wahrnehmung zugewiesenen Angelegenheiten veränderten sich in den elf Jahren ihres Bestehens aus verschiedenen Ursachen wiederholt.
Die 1942 mit der Einführung des Begriffes Lenkungsbereich verknüpften praktischen Auswirkungen waren beträchtlich, da von jetzt ab stärker als vorher der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (Reichsgruppe Industrie, ihren Wirtschaftsgruppen und deren Untergliederungen), den Reichsvereinigungen und Gemeinschaften mehr oder weniger große Aufgaben im Rahmen der wirtschaftlichen Reichsbeauftragungsverwaltung neben oder mit den Reichsstellen, vereinzelt sogar mit der Eigenschaft als Reichsstelle, übertragen wurden. Am durchgreifendsten waren die Folgen des Übergangs aller kriegswichtigen Produktionsaufgaben vom Reichswirtschaftsministerium auf das Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion im Herbst 1943. Letzteres baute dafür seine eigene, großenteils neue Organisation so umfassend auf, dass das System der Reichsstellen weitgehend ausgehöhlt wurde.
Während alle Überwachungs/Reichsstellen meist ein geschlossenes Warengebiet umfassen, wurde der Überwachungsstelle für Waren verschiedener Art ein Zuständigkeitsbereich mit über 400 Nummern des statistischen Warenverzeichnissesm in folgenden 15 Warengruppen zusammengefasst, zugewiesen:
1. Kaffee
2. Steine und Erden
3. Steinwaren
4. Porzellanwaren
5. Glas und Glaswaren
6. Schnitz- und Formerstoffe
7. Holzwaren
8. Federn und Borsten
9. Fasern und Rohre
10. Edelsteine
11. Edelmetalle
12. Schmuckwaren
13. Uhren
14. Musikwaren
15. Sonsitige Waren.
Der erste größere Eingriff in die Kompetenzen der Überwachungsstelle Waren verschiedener Art brachte die Bekanntmachung vom 12. Juli 1935 (RAnz. Nr. 164), nach der mit Wirkung vom 01. Aug. 1935 eine Überwachungsstelle für Edelmetalle errichtet wurde. Eine erneute Beschneidung des Zuständigkeitsbereiches wurde dann mit der Verordnung vom 22. März 1937 (RAnz. Nr. 70) vorgenommen, die die Überwachungsstelle für Kaffee ins Leben rief.
Mit o. g. Verordnung vom 18. Aug. 1939 wurde auch die Überwachungsstelle für Waren verschiedener Waren in Reichsstelle für Waren verschiedener Art umbenannt. Diese erfuhr durch die Verordnung vom 15. Sept. 1939 (RAnz. Nr. 216) eine erneute Einengung, als eine Reichsstelle für Steine und Erden in Berlin errichtet wurde.
Die kriegswirtschaftlichen Erfodernisse und die damit notwendig werdenden organisatorischen Maßnahmen zur Lenkung und Steigerung der Produktion begannen seit dem Jahre 1942 die Kompetenzen der Reichsstellen zu verschieben. Der Runderlass des Reichswirtschaftsminsters vom 25. Nov. 1942 (RWMBL. 1942, S. 636) grenzte die fachliche Zuständigkeit der Reichsstellen neu ab, fasste die Funktionen der Reichsstellen und Kriegsbeauftragten zusammen und schuf so vom Reichsbeauftragten einheitlich geführte Lenkungsbereiche. Die Reichsstellen sollten sich daher fortan auf die allgemeine Sachführung, insbesondere die Planung, Lenkung und Kontrolle ihres Bereiches konzentrieren, während die Bewirtschaftung im Einzelnen auf die Organisation der gewerblichen Wirtschaft oder auf marktregelnde Zusammenschlüsse zur selbsverantwortlichen Ausübung als Bewirtschaftungsstellen der zuständigen Reichsbeauftragten übertragen wurde.
Mit der Bekanntmachung vom 17. Dez. 1942 (RAnz. Nr. 299) erfolgte die letzte größere Ausgliederung von Warennummern aus dem Zuständigkeitsbereich der Reichstelle für Waren verschiedener Art zugunsten anderer Reichsstellen, insbesondere der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen sowie der Reichsstelle für Edelmetalle. Die Folge war eine Umbenennung der Reichsstelle für Waren verschiedener Art in Reichsstelle für Glas, Keramik und Holzverarbeitung (Runderlass des Reichswirtschaftsministers vom 18. Dez. 1942).
Durch den Erlass des Führes über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 02. Sept. 1943 (RGBl. I S. 529ff) ging die Lenkung der gesamten kriegswirtschaftlichen Produktion an den Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über.
Reichsstelle für Glas, Keramik und Holzverarbeitung