Reichsstelle für Edelmetalle
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Reichsstelle für Edelmetalle
Geschichte des Bestandsbildners
Auf der Grundlage der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 wurden für alle wichti‧gen Fachgebiete der gewerblichen Wirtschaft ca. 30 Überwachungsstellen zur Überwachung des Warenverkehrs auf dem inneren Markt und zur Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr als nachgeordnete Dienststellen des Reichswirtschaftsministeriums (vgl. Bestand R 3101) errichtet. Jede Überwachungsstelle wurde mit ihrer Errichtung juristische Person und unterstand einem vom Reichswirtschaftsminister berufenen und verpflichteten Reichsbeauftragten. Die Reichsbeauftragten waren berechtigt, Anordnungen mit Verordnungscharakter zu erlassen, die im Reichsanzeiger veröffentlicht wurden.
Seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I 1429 und RAnz. Nr. 192) hießen die bisherigen Überwachungsstellen einheitlich Reichsstellen.
Die Aufgaben der Überwachungs- bzw. Reichsstellen im allgemeinen und die ihnen im Einzelnen zur Wahrnehmung zugewiesenen Angelegenheiten veränderten sich in den elf Jahren ihres Bestehens aus verschiedenen Ursachen wiederholt.
Die 1942 mit der Einführung des Begriffes Lenkungsbereich verknüpften praktischen Auswirkungen waren beträchtlich, da von jetzt ab stärker als vorher der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (Reichsgruppe Industrie, ihren Wirtschaftsgruppen und deren Untergliederungen), den Reichsvereinigungen und Gemeinschaften mehr oder weniger große Aufgaben im Rahmen der wirtschaftlichen Reichsbeauftragungsverwaltung neben oder mit den Reichsstellen, vereinzelt sogar mit der Eigenschaft als Reichsstelle, übertragen wurden. Am durchgreifendsten waren die Folgen des Übergangs aller kriegswichtigen Produktionsaufgaben vom Reichswirtschaftsministerium auf das Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion im Herbst 1943. Letzteres baute dafür seine eigene, großenteils neue Organisation so umfassend auf, dass das System der Reichsstellen weitgehend ausgehöhlt wurde.
Nachdem bis zum September des Jahres 1934 bereits 25 Überwachungsstelen errichtet worden waten, erfolgte die Errichtung der Überwachungsstelle für Edelmetalle erst durch Verordnung vom 12. Juli 1935 (RAnz. Nr. 164) und zwr mit Wirkung vom 01. Aug. des Jahres.
Aufgrund der vorbezeichneten Verordnug erging die Vierte Bekannmachung über die Änderung der Zuständigkeit von Überwachungsstellen vom 12. Juli 1935 (RAnz. Nr. 164) derzufolge eine lange Liste von Gegenständen aus Gold, Silber und Platin mit Wirkung vom 01. Aug. 1935 aus der Zuständigkeit der Überwachungsstelle für Waren verschiedener Art auf die Reichsstelle für Edelmetalle überging. Weitere abgebende Stellen waren neben der o. g. Reichsstelle die Reichsstellen Chemie (synthetische Edelsteine), für Eisen und Metalle (Rhenium) sowie für technische Erzeugnisse (Industriediamanten).
Auf der Grundlage der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 wurden für alle wichti‧gen Fachgebiete der gewerblichen Wirtschaft ca. 30 Überwachungsstellen zur Überwachung des Warenverkehrs auf dem inneren Markt und zur Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr als nachgeordnete Dienststellen des Reichswirtschaftsministeriums (vgl. Bestand R 3101) errichtet,
1939 umbenannt in Reichsstellen,
1943 in den Geschäftsbereich des Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion (s. Bestand R 3) überführt und nach 1945 abgewic‧kelt
Von den rund 30 Überwachungsstellen sind im Bundesarchiv folgende Reichsstellen überliefert:
- für Textilwirtschaft, für Kleidung und verwandte Gebiete
- für Eisen und Metalle
- für Elektrizitätswirtschaft (Reichslastverteiler)
- für Industrielle Fette und Waschmittel
- für Lederwirtschaft
- für Mineralöl
- für Chemie
- für Technische Erzeugnisse
- für Edelmetalle
- für Glas, Keramik und Holzverarbeitung
- für Tabak und Kaffee, für Steine und Erden
- für Papier (und Verpackungswesen), die Reichsstelle
- für Verpackungsmittel - für den Maschinenbau (Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion)
Reichsstelle für Edelmetalle