Reichsstelle für Technische Erzeugnisse

http://lod.ehri-project-test.eu/instantiations/de-002429-r_8_ix-deu-de_1958_c0a855ab_96b7_4001_ba0f_23034b20b135_deu an entity of type: Instantiation

Reichsstelle für Technische Erzeugnisse 
Geschichte des Bestandsbildners Auf der Grundlage der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 wurden für alle wichti‧gen Fachgebiete der gewerblichen Wirtschaft ca. 30 Überwachungsstellen zur Überwachung des Warenverkehrs auf dem inneren Markt und zur Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr als nachgeordnete Dienststellen des Reichswirtschaftsministeriums (vgl. Bestand R 3101) errichtet. Jede Überwachungsstelle wurde mit ihrer Errichtung juristische Person und unterstand einem vom Reichswirtschaftsminister berufenen und verpflichteten Reichsbeauftragten. Die Reichsbeauftragten waren berechtigt, Anordnungen mit Verordnungscharakter zu erlassen, die im Reichsanzeiger veröffentlicht wurden. Seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I 1429 und RAnz. Nr. 192) hießen die bisherigen Überwachungsstellen einheitlich Reichsstellen. Die Aufgaben der Überwachungs- bzw. Reichsstellen im allgemeinen und die ihnen im Einzelnen zur Wahrnehmung zugewiesenen Angelegenheiten veränderten sich in den elf Jahren ihres Bestehens aus verschiedenen Ursachen wiederholt. Die 1942 mit der Einführung des Begriffes Lenkungsbereich verknüpften praktischen Auswirkungen waren beträchtlich, da von jetzt ab stärker als vorher der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (Reichsgruppe Industrie, ihren Wirtschaftsgruppen und deren Untergliederungen), den Reichsvereinigungen und Gemeinschaften mehr oder weniger große Aufgaben im Rahmen der wirtschaftlichen Reichsbeauftragungsverwaltung neben oder mit den Reichsstellen, vereinzelt sogar mit der Eigenschaft als Reichsstelle, übertragen wurden. Am durchgreifendsten waren die Folgen des Übergangs aller kriegswichtigen Produktionsaufgaben vom Reichswirtschaftsministerium auf das Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion im Herbst 1943. Letzteres baute dafür seine eigene, großenteils neue Organisation so umfassend auf, dass das System der Reichsstellen weitgehend ausgehöhlt wurde. Die Aufgabe der Reichsstelle für Technische Erzeugung (RTE) war die Überwachung der Einfuhr und die Bewirtschaftung von Erzeugnissen aus Eisen und Metall (RAnz Nr 218) sowie seit Kriegsbeginn die Bewirtschaftung von Industriediamanten und Glimmer. Im Laufe des Krieges kam dann noch die Verbrauchsregelung u. a. für Haushaltsmaschinen, Rundfunkgeräte, Schreibmaschinen, Trockenbatterie und Zentrifugen hinzu. Um die durch den Krieg stark zurückgegangene Produktion der durch die Reichsstelle bewirtschafteten Waren dorthin zu leiten, wo der Bedarf am größten war, wurde am 01. Okt. 1943 durch die Anordnung der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse vom 10. Sept. 1943 (vgl. RD 58/10) das RTE-Verfahren eingeführt. Ihre Bewirtschaftungsstellen waren gemäß Anordnung des Reichswirtschaftministers vom 04. Okt. 1942 die Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie, gemäß Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 04.Okt. 1942 (RAnz Nr. 236) die Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige, sowie ab dem 03. Jan. 1945 die Gruppenarbeitsgemeinschaft Eisen- und Metallwaren in der Reichsgruppe Handel. Sitz der RTE war Berlin. Die Abwicklung der Reichsstelle erfolgte nach 1945. 
Reichsstelle für Technische Erzeugnisse 

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