Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete
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Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete
Geschichte des Bestandsbildners
Auf der Grundlage der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 wurden für alle wichtigen Fachgebiete der gewerblichen Wirtschaft ca. 30 Überwachungsstellen zur Überwachung des Warenverkehrs auf dem inneren Markt und zur Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr als nachgeordnete Dienststellen des Reichswirtschaftsministeriums (vgl. Bestand R 3101) errichtet. Jede Überwachungsstelle wurde mit ihrer Errichtung juristische Person und unterstand einem vom Reichswirtschaftsminister berufenen und verpflichteten Reichsbeauftragten. Die Reichsbeauftragten waren berechtigt, Anordnungen mit Verordnungscharakter zu erlassen, die im Reichsanzeiger veröffentlicht wurden.
Seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I S. 1429 und RAnz. Nr. 192) hießen die bisherigen Überwachungsstellen einheitlich Reichsstellen.
Die Aufgaben der Überwachungs- bzw. Reichsstellen im allgemeinen und die ihnen im Einzelnen zur Wahrnehmung zugewiesenen Angelegenheiten veränderten sich in den elf Jahren ihres Bestehens aus verschiedenen Ursachen wiederholt.
Die 1942 mit der Einführung des Begriffes Lenkungsbereich verknüpften praktischen Auswirkungen waren beträchtlich, da von jetzt ab stärker als vorher der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (Reichsgruppe Industrie, ihren Wirtschaftsgruppen und deren Untergliederungen), den Reichsvereinigungen und Gemeinschaften mehr oder weniger große Aufgaben im Rahmen der wirtschaftlichen Reichsbeauftragungsverwaltung neben oder mit den Reichsstellen, vereinzelt sogar mit der Eigenschaft als Reichsstelle, übertragen wurden. Am durchgreifendsten waren die Folgen des Übergangs aller kriegswichtigen Produktionsaufgaben vom Reichswirtschaftsministerium auf das Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion im Herbst 1943. Letzteres baute dafür seine eigene, großenteils neue Organisation so umfassend auf, dass das System der Reichsstellen weitgehend ausgehöhlt wurde.
Aufgrund der Verordnung vom 4. Sept. 1934 (RAnz Nr. 209) entstand die Überwachungsstelle für Seide, Kunstseide, Kleidung und verwandte Gebiete mit Sitz in Berlin. Die Herstellung künstlicher Textilfasern wurde besonders gefördert, um den hohen Devisenverbrauch für die Einfuhr der natürlichen Textilrohstoffe zu verringern. Die Produktion von Kunstseide und Zellwolle nach neuartigen deutschen Verfahren wurde deshalb außerordentlich gesteigert, ihre Verwendung im ganzen textilen Vesorgungsgebiet angestrebt. So erwies sich der Aufgabenbereich der zuständigen Überwachungsstelle schon ein Jahr nach ihrer Gründung als zu groß und wurde geteilt. Die Arbeitsgebiete Seide, Kunstseide und Zellwolle wurden durch Verordnung vom 29. Okt. 1935 (RAnz Nr. 261) ausgeschieden und einer neuen Überwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle mit dem Sitz in Berlin übertragen, während das immer noch stattliche Arbeitsfeld Kleidung der bisherigen Überwachungsstelle verblieb, die als Überwachungstelle für Kleidung und verwandte Gebiete in Berlin fortbestand. Sie führte seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I S. 1429; RAnz Nr. 192) wie alle Überwachungsstellen die Bezeichnung Reichsstelle. Selbst die lebhaften Bestrebungen für einen Zusammenschluss der verschiedenen textilwirtschaftlichen Reichsstellen in den Jahren 1941-1943, aus denen am 1. April 1942 die Reichsstelle für Textilwirtschaft hervorging, erkannten den Bewirtschaftungsaufgaben für Kleidung soviel Eigenbedeutung zu, dass sie die dafür tätige Reichsstelle auch weiterhin als selbständig bestehen ließen. Ihre Tätigkeit erlosch erst mit der Kapitulation am 8. Mai 1945.
Die Überwachungsstelle für Seide, Kunstseide, Kleidung und verwandte Gebiete wurde aufgrund des Gesetzes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 (RGBl. I, S. 212) durch Verordnung des Reichswirtschaftsministers am 4. Sept. 1934 (RAnz. Nr. 209) als nachgeordnete Behörde mit Sitz in Berlin gegründet. Ihre Aufgabe war die Überwachung des Warenverkehrs im Inland und die Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr.
Durch das Hinzukommen der in Deutschland aus Autarkiegründen lebhaft geförderten neuen Zellwolle wurde schon bald eine Neuverteilung erforderlich. So entstand durch Verordnung vom 29. Okt. 1935 (RAnz. Nr. 261) die neue Überwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle in Berlin, während die bisherige Behörde unter der Bezeichnung Überwachungsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete fortbestand.
Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete