Reichsversicherungsamt

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Reichsversicherungsamt 
Geschichte des Bestandsbildners Auf der Grundlage des Unfallversicherungsgesetzes vom 14. Juli 1884 als Aufsichtsbehörde für die zu bildenden Berufsgenossenschaften errichtet; ursprüngliche Kompetenz durch die Reichsver‧sicherungsordnung von 1911 auf die gesamte Reichsversicherung ausgeweitet; damit war das Reichsversicherungsamt oberste Spruch-, Beschluss- und Aufsichtsbehörde für alle Ver‧sicherungsträger; zuständig für die Unfallversicherung war die Abteilung I, für die Kranken- und In‧validenversicherung Abteilung II, die interne Verwaltung unterstand dem Zentralbüro; 1929 wurden für die Angestellten-, Knappschafts- und Arbeitslosenversicherung eine dritte Abtei‧lung und für die Entlastung aller Abteilungen eine Abteilung Gemeinschaftsgruppe errichtet. 
Reichsversicherungsamt 

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