Deutsche Seeversicherungsgesellschaft von 1914 AG

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Deutsche Seeversicherungsgesellschaft von 1914 AG 
Geschichte des Bestandsbildners Kriegsgesellschaften allgemein Die ersten Kriegsgesellschaften überhaupt wurden unmittelbar nach der Errichtung der Kriegsrohstoffabteilung am 13. Aug. 1914 in der Rechtsform der Aktiengesellschaft gegründet. Diese Handelsgesellschaften nahmen im Grundsatz völlig selbständig die ihnen übertragenen Aufgabenbereiche wahr und wurden bei ihrer Geschäftstätigkeit nur durch staatliche Kommissare des Kriegsministeriums, des Reichsamt des Innern, des Preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe, des Reichsmarineamts oder anderen Reichsbehörden kontrolliert. Insbesondere bei den kaufmännischen und technischen Aufgaben bedurfte es zur Entlastung der Verwaltung der Unterstützung des Handels und der Industrie. Nur auf diese Weise glaubte man die Defizite bei den wirtschaftlichen und organisatorischen Vorbereitungen ausgleichen zu können. Rechtlich wurden die Kriegsgesellschaften in Gestalt von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mbH, Abrechungsstellen oder Kriegsausschüssen errichtet. Begrifflich waren sie von den Zwangssyndikaten, den zentralen Wirtschaftsverbänden und von den staatlichen Stellen selbst abzugrenzen. Mit zunehmender Verschlechterung der Versorgungssituation kamen weitere Aufgabenbereich dazu. Zusätzlich zur Beschaffung, Verwaltung und Verteilung von Rohstoffen musste man sich nun auch mit der Mobilisierung und Ergänzung der im Inland vorhandenen Materialvorräte befassen. Zu diesem Zweck wurden staatlicherseits Mobilmachungsstellen errichtet, Rohstoffimport- bzw. in den besetzten Gebieten Requisitionsorganisationen gegründet und die inländische Produktion von Rohstoffen und deren Ersatzstoffe durch direkte Einflussnahme auf industrielle Kapazitäten, die Neuerrichtung von Betrieben und die Förderung wissenschaftlicher Entwicklungen forciert. Entsprechend dehnte sich auch das Betätigungsfeld der Hilfsorganisationen auf die technischen Aufgaben (Sortierung, Umarbeitung, Lagerung und Transport der Rohstoffe), die Produktionsförderung und den Außenhandel aus. Von den bei Kriegsende bestehenden ca. 350 Organisationen unterstanden 105 dem Kriegsernährungsamt (später: Reichsernährungsministerium), 120 dem Reichswirt‧schaftsamt (später: Reichswirtschaftsministerium), fünf dem Reichsamt des Innern (später: Reichsministerium des Innern) und 120 dem preußischen Kriegsministerium bzw. dem Kriegsamt (später: dem Reichswirtschaftsministerium). Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich nur bei etwa einem Drittel dieser Organisationen um Stellen mit Behördencharakter handelte; nur bei diesen kann überhaupt von einem Unterstellungsverhältnis im verwaltungsrechtlichen Sinne gesprochen werden. Die übrigen Organisationen sind etwa zu einem weiteren Drittel sogenannte Kriegsgesellschaften, d. h. für Zwecke der Kriegswirtschaft gegründete, meist mit Kapitalbeteiligungen des Reichs und der Länder arbeitende und durch Reichsämter oder speziell eingesetzte Reichskommissare überwachte Gesellschaften des Handelsrechts (AG, GmbH). Die Organisationen des restlichen Drittels sind als Selbstverwaltungsorgan der einzelnen Wirtschaftszweige mit dem Charakter von freiwilligen oder Zwangssyndikaten unter Reichseinfluss zu betrachten. Die Auflösung der Kriegsgesellschaften richteten sich in erster Linie nach den statutarischen Bestimmungen, die entsprechend dem Zweck der Gesellschaften den Beginn der Liquidation regelmäßig mit Beendigung des Krieges oder innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines Friedensvertrages mit sämtlichen Großmächten vorsah. Wo eine zeitliche Begrenzung fehlte oder die Kreisgesellschaften aufgrund der andauernden Versorgungsnotlage durch nachträgliches Übereinkommen fortgeführt wurden, bedurfte es dagegen eines ausdrücklichen Auflösungsbeschlusses. Im Interesse eines schnellen, einheitlichen und endgültigen Abbaus der Kriegswirtschaft wurde schließlich auf Veranlassung des Reichsschatzamts am 15. Juli 1921 für alle Kriegsgesellschaften die erleichtere Möglichkeit der Auflösung durch einen Übergang auf das Reich ohne Liquidation geschaffen. Deutsche Seeversicherungsgesellschaft von 1914 AG Die Erkenntnis, dass der Krieg mit England die deutschen Transportversicherungsgesellschaften abschrecken werde, die Kriegsrisiken der deutschen Schifffahrt zu übernehmen, veranlasste das Reichsamt des Innern, frühzeitig eine vom Reich gestützte Einrichtung zur Kriegstransportversicherung zu gründen. Nach Verhandlungen mit privaten Assekuradeuren und Reedereien gelang am 21. September 1914 die Gründung der Deutschen Seeversicherungsgesellschaft von 1914 AG. Bei einem Aktienkapital von 28 Millionen Mark war das Reich mit einem Anteil von 20,6 Millionen Mark der ausschlaggebende Aktionär. Hauptsitz war dem Wunsch der großen Reedereien entsprechend Hamburg als größter deutschen Hafenstadt, während die binnenländischen Aktionäre eine Zweigniederlassung in Berlin durchsetzten. Die abzuschließenden Versicherungen bezogen sich auf Fahrten zwischen Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen und den Niederlanden in der Nord- und Ostsee sowie auf Flüssen in oder zwischen diesen Ländern. Neben unmittelbaren Versicherungen wurden auch Rückversicherungen der privaten Versicherungsgesellschaften übernommen. Im transatlantischen Verkehr nach Nordamerika und Brasilien, sowie nach Spanien, Portugal udn Italien fanden geheimzuhaltende Abschlüsse statt. Ferner übernahm die AG Warenlagersicherungen besonders in Italien und Rumänien, später auch in der Ukraine und umfangreiche Valoren-Versicherungen im Export nach Amerika. Für die Einfuhr aus den USA wurde von der AG in Rcksicht auf den Fortfall des großen englischen Versicherungsmarktes für Deutschland der"Amerika Poo" unter Beteiligung deutscher Privatversicherungsgesellschaften mit Wirkung vom 1. März 1915 zusammengebracht. Als das Risiko in der Ostsee im Herbst 1915 infolge der Tätigkeit englischer U-Boote sich bedeutend erhöhte und die Reeder sich wiegerten, die stark gesteigerten Prämiensätze anzunehmen, stellte das Reichsamt des Innern an die Deutsche Seeversicherungsgesellschaft das Ansinnen, die bezüglichen Versicherungen seitens der Reedereien als tragbar bezeichneten Prämiensätzen zu übernehmen. Es handelte sich um ein voraussichtliches Verlustgeschäft. Nun zeigte sich, dass die die Deutsche Seeversicherungsgesellschaft keine Kriegsgesellschaft im eigentlichen Sinn war. Auch wenn das Reich als der weitaus größte Aktionär den Hauptverlust hätte tragen müssen, so stand dieser Tatsache die Bedingung gegenüber, dass die Geschäfte nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt werden sollten und dass eine Abänderung der Statuten und der Geschäftsordnung eine Mehrheit von 9/10 der Aktienstimmen erforderte. Die Gesellschaft lehnte ab und das Reich behlf sich mit Errichtung einer Abrechnungsstelle der Deutschen Seeversicherunggesellschaft von 1914 AG. Diese Stelle übernahm diese Risiken auf alleinige Gefahr des Reiches hin, blieb versicherungstechnisch aber von der Gesellschaft verwaltet. Als sich die Notwendigkeit ergab, auch eine Interessenversicherung der von den Reederein in den Dienst der Marine übernommenen Schiffe einzurichten, beschloss das Reichsamt des Innern eine neue ihr gefügigere und mit größerem Kapital ausgerüstete Gesellschaft zu gründen, die nicht nur diesem besonderen Zweck dienen sollte, sondern auch die Geschäfte der Abrechnungsstelle übernahm und darüber hinaus Transport- und Lagerversicherungen aller Art im Reichinteresse betrieb. Es war dies die am 9. Mai 1916 errichtete Deutsche Versicherungsbank GmbH in Berlin. Die neue Gesellschaft wurde mit einem Aktienkapital von 40 Millionen Mark gegründet, von denen 35,5 Millionen Einlage des Reiches, der Rest Einlagen von fünf großen Kriegsgesellschaften waren. Seitdem gab es zwei Transportversicherungsgesellschaften des Reiches, die im Sprachgebrauch im Unterschied zu Privatversicherungsgesellschaften allgemein als staatliche Versicherungsorgane bezeichnete wurden, was in Bezug auf die Deutsche Versicherungsbank auch mit voller Berechtigung, in Bezug auf die Deutsche Seeversicherungsgesellschaft mit einiger Einschränkung zurtraf. Da die Bank das Gebiet der Interessenversicherung betreute und daneben riskantere Geschäfte, die der Deutschen Seeversicherungsgesellschaft nicht zugemutet werden konnten, ausführte, ergab sich in der Praxis keine Konkurrenz zwischen beiden Gesellschaften, da die Geschäftsleitung und die Leitung der einzelnmen Abteilungen bei beiden Gesellschaften in den gleichen Händen lagen. War schon der Amerika-Pool eine fast zwangsläufige Folge der Vereinsamun des deutschen Transportversicherungsmarktes, so machte sich der Wunsch nach einem Zusammenschluss der Versicherer umso mehr deutlich, als im Kriegsverlauf die Werte der Schiffe und der Waren stiegen und Transportrisiken sich stark erhöhten. Hier übernahm die Deutsche Seeversicherungsgesellschaft die Führung und brachte durch Abschluss gleichlautender Verträge mit den großen deutschen Versicherungsgesellschaften eine Rückversicherungs-Gesellschaft zusammen, die am 1. Januar 1917 ihre Arbeit aufnahm. Nach Kriegsende übernahm die Deutsche Seeversicherungsgesellschaft 1919 die Geschäftsstelle des sogenannten"Repressalien-Poo", den Transportversicherungsgesellschaften infolge der alliierten Maßnahmen gegenüber Deutschland bildeten. Am 21. September 1921 trat das Reich als Aktionär aus der Gesellschaft aus und die Deutsche Seeversicherungsgesellschaft wurde in eine Privatgesellschaft unter der Bezeichnung Deutsche Seeversicherungs AG Hamburg umgewandelt. 
Deutsche Seeversicherungsgesellschaft von 1914 AG 

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