Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens
http://lod.ehri-project-test.eu/instantiations/de-002429-r_87-deu-de_1958_7509541d_e70d_4799_b98f_7cb4e179add8_deu an entity of type: Instantiation
Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens
Geschichte des Bestandsbildners
Eingesetzt durch Verordnung vom 15.01.1940 mit Zuständigkeit für die Beschlagnahme und Verwaltung des beweglichen wie unbeweglichen Vermögens von am Zweiten Weltkrieg gegen das Deutsche Reich beteiligten Staaten und ihrer Staatsangehörigen im ganzen Reichsgebiet, dem Protektorat Böhmen und Mähren und in Luxemburg; nachgeordnet dem Reichsjustizminister; Abwicklung der Aufgaben bis zur Unterstellung des verwalteten Feindvermögens durch Gesetz Nr. 52 der Militärregierung unter die Kontrolle der Besatzungsmächte durch den Treuhänder für das Vermögen der alliierten Staaten und ihrer Staatsangehörigen.
Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens