. . "Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark"@deu . "Geschichte des Bestandsbildners\n\nDas CdZ-Gebiet Untersteiermark war eine zwischen 1941 und 1945 bestehende Verwaltungseinheit in dem deutsch besetzten Teil Jugoslawiens, der bis zum Ende des Ersten Weltkrieges als Untersteiermark zum Kronland Steiermark Österreich-Ungarns gehört hatte. Das Gebiet unterstand einem deutschen Chef der Zivilverwaltung (CdZ) und war zur späteren Eingliederung in das Deutsche Reich vorgesehen.\n\nNach Beginn des deutschen Feldzuges gegen das Königreich Jugoslawien am 6. April 1941 wurde das nordöstliche Slowenien dem deutschen „Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermar\" unterstellt. Sitz der Verwaltung wurde Marburg (slowen. Maribor). Das nordwestliche Slowenien wurde zum CdZ-Gebiet Kärnten und Krain.\n\nZum Chef der Zivilverwaltung wurde am 14. April 1941 der Reichsstatthalter und Gauleiter der NSDAP für den Gau Steiermark, Sigfried Uiberreither, ernannt. Dieser verlegte den Sitz der Zivilverwaltung mit Wirkung vom 15. November 1941 nach Graz.\n\nAm 13. Mai 1941 wurde in Zagreb ein deutsch-kroatischer Grenzvertrag unterzeichnet, der die Grenze zwischen dem CdZ-Gebiet Untersteiermark und dem unabhängigen Staat Kroatien festlegte.\n\nZum 13. Juni 1941 wurden über das bisherige CdZ-Gebiet hinaus die bis dahin jugoslawischen, südöstlich von Sankt Anna am Aigen gelegenen Gemeinden Guizenhof/Ocinje, Sinnersdorf/Kramarovci, Füchselsdorf/Fikšinci und der überwiegend deutschsprachige Teil der Gemeinde Serdica Rotenberg/Rdec(i breg in Prekmurje/Übermurgebiet aus der Bezirkshauptmannschaft Murska Sobota der Zivilverwaltung unterstellt und in die deutsche Pass-, Zoll- und Devisengrenze miteinbezogen.\n\nDie ursprünglich geplante vollständige Eingliederung der Untersteiermark in das Deutsche Reich wurde aber bis zum Kriegsende nicht vollzogen.\n\nSeit dem Ende des Zweiten Weltkrieges gehörte das Gebiet der Untersteiermark wieder zu Jugoslawien und ist heute Teil des selbständigen Slowenien.\n\nZunächst blieb die jugoslawische Einteilung in Bezirkshauptmannschaften und bezirksfreie Städte bestehen, die durch deutsch eingesetzte politische Kommissare verwaltet wurden.\n\nAm 15. Juni 1941 wurde nach deutschem Recht der neue Stadtkreis Marburg aus der bisherigen bezirksfreien Stadt Marburg gebildet und zu Lasten der Bezirkshauptmannschaft „Marburg rechtes Drauufe\" durch großzügige Eingemeindungen erweitert.\n\nNach einer Gebietsreform in der gesamten Untersteiermark gliederte sich diese ab 1. Juli 1941 entsprechend der im Deutschen Reich üblichen Einteilung in einen Stadtkreis und in sechs Landkreise. Marburg erhielt den Namenszusatz „an der Dra\" (zur Unterscheidung von Marburg an der Lahn).\n\nSeit dem 14. April 1943 wurden alle Gemeinden in der Untersteiermark der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah.\n\n(Quelle: wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/CdZ-Gebiet_Untersteiermark)"@deu . "Chef der Zivilverwaltung in der Untersteiermark"@deu . .