Reichskommissar für die besetzten norwegischen Gebiete

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Reichskommissar für die besetzten norwegischen Gebiete 
Geschichte des Bestandsbildners 1940 Ernennung der Reichskommissare für die Niederlande und Norwegen und des Reichsbevollmächtigten für Dänemark durch Adolf Hitler als oberste deutsche Verwaltungsinstanzen in diesen Ländern; in den angegliederten Gebieten Elsass, Lothringen und Luxemburg standen je ein Chef der Zivilverwaltung an der Spitze der deutschen Verwaltung, die wie die Reichsbevollmächtigten unmittelbar Hitler unterstellt waren; nach der Kapitulation von Italien am 8. Sept. 1943 auf Anordnung Hitlers vom 10. Sept. 1943 Einrichtung der Operationszonen Alpenvorland und Adriatisches Küstenland, die zunächst dem Oberbefehlshaber der Heeresgruppe B unterstanden; daneben Errichtung einer deutsch-italienischen Zivilverwaltung in beiden Operationszonen unter Leitung eines Obersten Kommissars, dessen Zuständigkeit sich auch auf den 1941 von Italien besetzten Teil Sloweniens erstreckte. 
Reichskommissar für die besetzten norwegischen Gebiete 

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