Reichskalirat

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Reichskalirat 
Geschichte des Bestandsbildners Der Reichskalirat wurde aufgrund des Kaliwirtschaftsgesetzes vom 24. Apr. 1919 - im Zuge der Sozialisierungsbestrebungen in der bereits seit 1910 unter Reichsaufsicht stehenden Kaliindustrie - unter Aufsicht des Reichswirtschaftsministeriums gebildet als"Wirtschaftsparlamen" zur Lenkung der Kaliwirtschaft. Er setzte sich zusammen aus Vertretern aller an der Kaliwirtschaft beteiligten Kreise (Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Kaliindustrie, Kalisyndikat, Handel, Verbraucher etc.). Ihm unterstanden fünf Kalistellen: Kaliprüfungsstelle, Kaliberufungsstelle, Kalilohnprüfungsstellen 1. und 2. Instanz, Landwirtschaftlich-technische Stelle. 1933 wurden seine Aufgaben vom Reichswirtschaftsministerium und dem Kalisyndikat übernommen und der Reichskalirat aufgelöst. 
Reichskalirat 

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