Umwandererzentralstelle Posen

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Umwandererzentralstelle Posen 
Geschichte des Bestandsbildners Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD Reinhard Heydrich errichtete die Umwandererzentralstelle (UWZ) zum 1. April 1940 in Posen (vgl. BArch R 75/1). Sie sollte Polen und Juden insbesondere aus den eingegliederten Ostgebieten Danzig-Westpreußen und Wartheland „aussiedeln“ bzw. „evakuieren“, d.h. enteignen und deportieren. Grundlage für die Aussiedlung der Polen und Juden aus den eingegliederten Gebieten und damit für die Tätigkeit der UWZ war die Anordnung 1/II Himmlers als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (RKFV) vom 30. Okt. 1939. Demnach waren „aus den ehemals polnischen, jetzt reichsdeutschen Provinzen und Gebieten alle Juden, aus der Provinz Danzig-Westpreußen alle Kongreßpolen, aus den Provinzen Posen, Süd- und Ostpreußen und Ostoberschlesien eine noch vorzuschlagende Anzahl besonders feindlicher polnischer Bevölkerung“ umzusiedeln. Mit der Durchführung der Aussiedlung waren die Höheren SS- und Polizeiführer bzw. die Inspekteure und Befehlshaber der Sicherheitspolizei beauftragt. Das Reichssicherheitshauptamt (Chef der Sicherheitspolizei und des SD) war für alle Angelegenheiten nichtdeutschen Volkstums, als auch für die fremdvölkischen Minderheiten und Arbeitskräfte und für die Aussonderung fremden Volkstums zuständig und handelte in dieser Funktion im Auftrag des RKFV; damit galt es, soweit es für den RKFV tätig war, als RKFV-Dienststelle. Daher teilte Heydrich den Höheren SS- und Polizeiführern in Krakau, Breslau und Danzig Ende Nov. 1939 mit, dass „auf grundsätzlichen Befehl des Reichsführers SS die Räumung von Polen und Juden in den neuen Ostprovinzen durch die Sicherheitspolizei durchgeführt wird“. Während sich das Reichssicherheitshauptamt die zentrale Planung der Räumung vorbehielt, oblag die Leitung der Durchführung einschließlich der Organisation der Transporte den Inspekteuren der Sicherheitspolizei. Im Warthegau hatte die Planung für die Aussiedlung der Polen und Juden in Zusammenarbeit mit dem Höheren SS- und Polizeiführer in Krakau bereits Anfang Nov. 1939 begonnen. Am 11. Nov. 1939 war in Posen ein „Sonderstab für die Aussiedlung der Polen und Juden“ (Stab Rapp bzw. Evakuierungsstab des Höheren SS- und Polizeiführers Posen) gebildet worden (vgl. BArch R 75/9a), der Mitte Jan. 1940 in „Amt für die Umsiedlung der Polen und Juden“ umbenannt wurde. Kurz danach firmierte das Amt unter der Bezeichnung „Der Höhere SS- und Polizeiführer beim Reichsstatthalter in Posen im Wehrkreis XXI als Beauftragter des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums, Amt für Umsiedlung der Polen und Juden“. Das Amt unterstand dem Beauftragten des RKFV in Posen, erhielt aber seine Weisungen über den Inspekteur der Sicherheitspolizei in Posen (SS-Standartenführer Ernst Damzog). Der Inspekteur der Sicherheitspolizei verfügte unter dem 26. März 1940, dass „zur Vereinfachung des Briefverkehrs und zur Vermeidung von Irrläufern innerhalb der Sicherheitspolizei die Anschrift für die Aussiedlung von Polen und Juden zuständigen Dienststelle künftig nur noch: Der Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD, Umwanderungsstelle Posen“ zu lauten habe. Ihr Leiter war SS-Sturmbannführer Albert Rapp. Bei sonstigen dienstlichen Schreiben innerhalb des Befehlsbereichs (Warthegau), z.B. an den Regierungspräsidenten oder an Landräte, lautete der Briefkopf: „Der Höhere SS- und Polizeiführer beim Reichsstatthalter in Posen im Wehrkreis XXI – Der Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD, Umwanderungsstelle, Außenstelle…“. 
Umwandererzentralstelle Posen 

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