Deutsche Polizeidienststellen in Lothringen

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Deutsche Polizeidienststellen in Lothringen 
Geschichte des Bestandsbildners Ähnlich wie es für das Elsass der Fall war, wurde 1940 auch für Lothringen (Département Moselle) im Rahmen der Waffenstillstandsverhandlungen keine territoriale Regelung getroffen, die eindeutig auf eine Annektion des Gebietes durch Deutschland abgezielt hätte. Man wollte diese Einverleibung ebenso wie im Fall des Elsass stillschweigend betreiben, mit einer Germanisierungspolitik, die sich als Mittel zur Erreichung ihres Zieles teilweise der Vertreibung wie auch teilweise der kulturpolitischen Verdrängung französischer Traditionen aus dem öffentlichen Leben bediente. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bestanden hier zum einen in der Unterstützung dieser Eindeutschungspolitik, zum anderen in den NS-üblichen Maßnahmen der Gegner- und Widerstandsbekämpfung. Ähnlich wie es für das Elsass der Fall war, wurde 1940 auch für Lothringen (Départe-ment Moselle) im Rahmen der Waffenstillstandsverhandlungen keine territoriale Regelung getroffen, die eindeutig auf eine Annektion des Gebietes durch Deutsch-land abgezielt hätte. Man wollte diese Einverleibung ebenso wie im Fall des Elsass stillschweigend betreiben, mit einer Germanisierungspolitik, die sich als Mittel zur Erreichung ihres Zieles teilweise der Vertreibung wie auch teilweise der kulturpoli-tischen Verdrängung französischer Traditionen aus dem öffentlichen Leben bediente. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bestanden hier zum einen in der Unterstützung dieser Eindeutschungspolitik, zum anderen in den NS-üblichen Maßnahmen der Gegner- und Widerstandsbekämpfung. Ähnlich wie es für das Elsass der Fall war, wurde 1940 auch für Lothringen (Départe-ment Moselle) im Rahmen der Waffenstillstandsverhandlungen keine territoriale Regelung getroffen, die eindeutig auf eine Annektion des Gebietes durch Deutsch-land abgezielt hätte. Man wollte diese Einverleibung ebenso wie im Fall des Elsass stillschweigend betreiben, mit einer Germanisierungspolitik, die sich als Mittel zur Erreichung ihres Zieles teilweise der Vertreibung wie auch teilweise der kulturpoli-tischen Verdrängung französischer Traditionen aus dem öffentlichen Leben bediente. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bestanden hier zum einen in der Unterstützung dieser Eindeutschungspolitik, zum anderen in den NS-üblichen Maßnahmen der Gegner- und Widerstandsbekämpfung. Ähnlich wie es für das Elsass der Fall war, wurde 1940 auch für Lothringen (Départe-ment Moselle) im Rahmen der Waffenstillstandsverhandlungen keine territoriale Regelung getroffen, die eindeutig auf eine Annektion des Gebietes durch Deutsch-land abgezielt hätte. Man wollte diese Einverleibung ebenso wie im Fall des Elsass stillschweigend betreiben, mit einer Germanisierungspolitik, die sich als Mittel zur Erreichung ihres Zieles teilweise der Vertreibung wie auch teilweise der kulturpoli-tischen Verdrängung französischer Traditionen aus dem öffentlichen Leben bediente. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bestanden hier zum einen in der Unterstützung dieser Eindeutschungspolitik, zum anderen in den NS-üblichen Maßnahmen der Gegner- und Widerstandsbekämpfung. Ähnlich wie es für das Elsass der Fall war, wurde 1940 auch für Lothringen (Départe-ment Moselle) im Rahmen der Waffenstillstandsverhandlungen keine territoriale Regelung getroffen, die eindeutig auf eine Annektion des Gebietes durch Deutsch-land abgezielt hätte. Man wollte diese Einverleibung ebenso wie im Fall des Elsass stillschweigend betreiben, mit einer Germanisierungspolitik, die sich als Mittel zur Erreichung ihres Zieles teilweise der Vertreibung wie auch teilweise der kulturpoli-tischen Verdrängung französischer Traditionen aus dem öffentlichen Leben bediente. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bestanden hier zum einen in der Unterstützung dieser Eindeutschungspolitik, zum anderen in den NS-üblichen Maßnahmen der Gegner- und Widerstandsbekämpfung. Ähnlich wie es für das Elsass der Fall war, wurde 1940 auch für Lothringen (Départe-ment Moselle) im Rahmen der Waffenstillstandsverhandlungen keine territoriale Regelung getroffen, die eindeutig auf eine Annektion des Gebietes durch Deutsch-land abgezielt hätte. Man wollte diese Einverleibung ebenso wie im Fall des Elsass stillschweigend betreiben, mit einer Germanisierungspolitik, die sich als Mittel zur Erreichung ihres Zieles teilweise der Vertreibung wie auch teilweise der kulturpoli-tischen Verdrängung französischer Traditionen aus dem öffentlichen Leben bediente. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bestanden hier zum einen in der Unterstützung dieser Eindeutschungspolitik, zum anderen in den NS-üblichen Maßnahmen der Gegner- und Widerstandsbekämpfung. Ähnlich wie es für das Elsass der Fall war, wurde 1940 auch für Lothringen (Départe-ment Moselle) im Rahmen der Waffenstillstandsverhandlungen keine territoriale Regelung getroffen, die eindeutig auf eine Annektion des Gebietes durch Deutsch-land abgezielt hätte. Man wollte diese Einverleibung ebenso wie im Fall des Elsass stillschweigend betreiben, mit einer Germanisierungspolitik, die sich als Mittel zur Erreichung ihres Zieles teilweise der Vertreibung wie auch teilweise der kulturpoli-tischen Verdrängung französischer Traditionen aus dem öffentlichen Leben bediente. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bestanden hier zum einen in der Unterstützung dieser Eindeutschungspolitik, zum anderen in den NS-üblichen Maßnahmen der Gegner- und Widerstandsbekämpfung. Ähnlich wie es für das Elsass der Fall war, wurde 1940 auch für Lothringen (Départe-ment Moselle) im Rahmen der Waffenstillstandsverhandlungen keine territoriale Regelung getroffen, die eindeutig auf eine Annektion des Gebietes durch Deutsch-land abgezielt hätte. Man wollte diese Einverleibung ebenso wie im Fall des Elsass stillschweigend betreiben, mit einer Germanisierungspolitik, die sich als Mittel zur Erreichung ihres Zieles teilweise der Vertreibung wie auch teilweise der kulturpoli-tischen Verdrängung französischer Traditionen aus dem öffentlichen Leben bediente. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bestanden hier zum einen in der Unterstützung dieser Eindeutschungspolitik, zum anderen in den NS-üblichen Maßnahmen der Gegner- und Widerstandsbekämpfung. Ähnlich wie es für das Elsass der Fall war, wurde 1940 auch für Lothringen (Départe-ment Moselle) im Rahmen der Waffenstillstandsverhandlungen keine territoriale Regelung getroffen, die eindeutig auf eine Annektion des Gebietes durch Deutsch-land abgezielt hätte. Man wollte diese Einverleibung ebenso wie im Fall des Elsass stillschweigend betreiben, mit einer Germanisierungspolitik, die sich als Mittel zur Erreichung ihres Zieles teilweise der Vertreibung wie auch teilweise der kulturpoli-tischen Verdrängung französischer Traditionen aus dem öffentlichen Leben bediente. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bestanden hier zum einen in der Unterstützung dieser Eindeutschungspolitik, zum anderen in den NS-üblichen Maßnahmen der Gegner- und Widerstandsbekämpfung. 
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