Reichssicherheitshauptamt.- Bildbestand

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Reichssicherheitshauptamt.- Bildbestand 
Geschichte des Bestandsbildners Kurzversion: Zum 1. Oktober 1939 Zusammenfassung des (preußischen) Geheimen Staatspolizeiamtes (Ge­stapa), des Büros des Politischen Polizeikommandeurs der (außerpreußischen) Länder, des Reichskriminalpolizeiamtes, des Hauptamtes Sicherheitspolizei und des Sicherheits­haupt­amtes (SD-Hauptamtes) der SS im neu errichteten und vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich (seit 30. Januar 1943 Ernst Kaltenbrunner), geführten Reichssi­cher­heits­hauptamt (RSHA); im Oktober 1943 war folgender Amtsaufbau des RSHA erreicht: Amt I Per­sonal, Ausbildung und Organisation der Sicherheitspolizei und des SD, Amt II Haushalt und Wirtschaft, Amt III Deutsche Lebensgebiete, Amt IV Gegner-Erforschung und -Be­kämp­fung (Geheimes Staatspolizeiamt), Amt V Verbrechensbekämpfung (Reichskriminal­poli­zei­amt), Amt VI Auslandsnachrichtendienst, Amt VII Weltanschauliche Forschung und Aus­wer­tung.    Die Zentralbehörden der Staatssicherheitspolizei und des SD 1932-1945 (von Heinz Boberach, mit Ergänzungen von Botho Brachmann und Sabine Dumschat)   Das Preußische Landeskriminalpolizeiamt   In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte es in Preußen erste Ansätze gegeben, die Bekämpfung der politischen Kriminalität zu zentralisieren. Entsprechende Aufgaben waren dem Polizeipräsidium Berlin übertragen worden. Die Zunahme der schweren Kriminalität führte dazu, auch zu ihrer Verfolgung zentrale Einrichtungen zu schaffen. Nach der Revolution von 1918 wurde als Politische Polizei für Preußen die Abteilung I A des Polizeipräsidiums Berlin eingerichtet. Durch Ministerialerlass vom 20. Mai 1925 (Ministerialblatt für die preußische innere Verwaltung, S. 569) entstand das Preußische Landeskriminalpolizeiamt, das organisatorisch und personell mit dem Polizeipräsidium Berlin verbunden war. Es hatte die Aufgabe, Nachrichten über besonders wichtige Straftaten aus ganz Preußen zu sammeln, verfügte über technische Einrichtungen für Ermittlungen, nahm zentrale erkennungsdienstliche Funktionen wahr und koordinierte die Tätigkeit der unterstellten 32 Landeskriminalpolizeistellen. Die Abteilung I A, später I, des Polizeipräsidiums war zugleich Bestandteil des Landeskriminalamtes. Im November 1931 erhielt sie die Funktion einer Nachrichtenzentrale zur Bekämpfung der Zersetzung von Reichswehr und Schutzpolizei für das ganze Reich. Im Dezember 1932 bestanden neben einem Generaliendezernat H und mehreren Inspektionen für den Außendienst die Fachdezernate 1 (Pressesachen, Vereinsrecht, Waffenrecht), 2 (Kommunistische Partei Deutschlands) mit fünf Teildezernaten 2 a) bis 2 e), 3 (Parteien und Organisationen von Sozialdemokratischer Partei Deutschlands bis Deutschnationaler Volkspartei, Gewerkschaften), 4 (NSDAP und Rechtsradikalismus) und 5 (Abwehr von Landesverrat und Spionage).   Die Anfänge des Sicherheitsdienstes (SD) der SS   Um Informationen für die Auseinandersetzung mit ihren politischen Gegnern zu gewinnen, aber auch um oppositionelle Strömungen und Agenten der politischen Polizei in den eigenen Reihen zu ermitteln, baute die NSDAP ab 1930 einen eigenen Nachrichtendienst auf. Wie in den Stäben des Heeres ein als I c bezeichneter Generalstabsoffizier für die Sammlung von Nachrichten über den Feind zuständig war, wurde bei der Obersten SA-Führung eine Unterabteilung I c-Nachrichtendienst eingerichtet. Der Reichsführer-SS Heinrich Himmler, der dem Obersten SA-Führer unterstellt war, schuf in seinem Stab in München eine entsprechende Stelle und übertrug sie am 10. August 1931 dem ehemaligen Oberleutnant zur See Reinhard Heydrich. Er veranlasste, dass bei allen Gliederungen der SS Mitarbeiter beauftragt wurden, Nachrichten über gegnerische Organisationen, die „Angriffstätigkeit, Spitzel- und Zersetzungsarbeit, insbesondere unserer marxistischen Gegner“ zu erfassen und auch die politische Haltung von Mitgliedern der NSDAP und ihrer Gliederungen zu überwachen. Das Ergebnis der Meldungen wurde zu zentralen Berichten verarbeitet. Nach dem Verbot von SA und SS im April 1932 führte der I c-Dienst die Bezeichnung PID (Presse-Informationsdienst) der SS. Heydrich, nunmehr SS-Standartenführer, und Himmler konzipierten den SD als umfassenden Geheimdienst der NSDAP nach ausländischen Vorbildern. Geführt von hauptamtlichen SS-Angehörigen, sollten ehrenamtliche Vertrauensleute die Parteileitung über Ziele, Methoden und Pläne der Gegner des Nationalsozialismus unterrichten (Beispiele für die Berichterstattung in R 58/508). Für Ende 1932 wird die Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter Heydrichs in der Zentrale und bei den SS-Gruppen und -Standarten im Reich auf etwa 40 geschätzt.   Das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa)   Unmittelbar nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 traf Hermann Göring, dem die Wahrnehmung der Geschäfte  des preußischen Innenministers übertragen war, erste Maßnahmen, die preußische Politische Polizei gegen alle Gegner des Nationalsozialismus einzusetzen. Zunächst wurde eine Sonderabteilung „zur Bekämpfung des Kommunismus“ gebildet, aber bereits drei Tage vor dem Reichstagsbrand kündigte ein Erlass (24. Februar 1933) die Errichtung eines selbständigen Landeskriminalpolizeiamtes für die politische Polizei an (vgl. R 58/239). Beamte dieser politischen Polizei, aus der die Anhänger der Republik bereits nach Beseitigung der demokratischen Regierung Preußens durch Papen am 20. Juli 1932 entfernt worden waren, wirkten zusammen mit NS-Sympathisanten in der übrigen Kriminalpolizei und „Hilfspolizisten“ aus SA und SS bei der Unterdrückung der Arbeiterparteien mit. Die Voraussetzungen hierfür boten ihnen die Verordnungen des Reichspräsidenten vom 28. Februar (Reichsgesetzblatt I, S. 83) „gegen Verrat am deutschen Volke und hochverräterischer Umtriebe“ und zum Schutze von „Volk und Staat“ („Reichstagsbrandverordnung“). Vom 3. März an waren sie alle von den Bestimmungen der Polizeiverwaltungsgesetze über Verhaftungen und Haussuchungen befreit. Im April/Mai 1933 verließen die rund 250 Mitarbeiter der preußischen politischen Polizei (Abteilung I A) unter ihrem Chef Rudolf Diels das Berliner Polizeipräsidium und bezogen in der Nähe des Regierungsviertels das Gebäude der ehemaligen Kunstgewerbeschule in der Prinz-Albrecht-Straße 8. Per Gesetz vom 26. April 1933 (1. Gestapo-Gesetz; GS, S. 122) wurde das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa) errichtet. Diese neue  Landespolizeibehörde unterstand dem preußischen Innenminister. Erstmalig war hier von der „Geheimen Staatspolizei“ die Rede, welche fortan einen selbständigen Zweig der inneren Verwaltung bildete. Dem Geheimen Staatspolizeiamt unterstanden Staatspolizeistellen, die in allen preußischen Regierungsbezirken eingerichtet wurden. Sie waren aus den politischen Abteilungen bei den Polizeiverwaltungen hervorgegangen. Als Landespolizeibehörde dem Preußischen Minister des Innern unterstellt, sollte sich das Geheime Staatspolizeiamt „der Erforschung und Bekämpfung aller staatsgefährlichen politischen Bestrebungen im gesamten preußischen Staatsgebiet“ widmen. Damit nahm es „Aufgaben der politischen Polizei neben den oder an Stelle der ordentlichen Polizeibehörden“ wahr. Das Gesetz über die Geheime Staatspolizei vom 30. November 1933 (2. Gestapo-Gesetz;  GS, S. 413) setzte einen Inspekteur der Geheimen Staatspolizei (Rudolf Diels) zur „laufenden Wahrnehmung der Geschäfte“ und Leitung des Geheimen Staatspolizeiamts ein. Dieser war unmittelbar dem preußischen Ministerpräsidenten (seit dem 11. April Hermann Göring), d.h. nicht mehr dem Innenministerium, unterstellt. Die Gestapo wurde damit zu einer selbständigen Polizeisonderbehörde.   Wer als Gegner des Nationalsozialismus galt und damit Opfer der Verfolgung durch die Gestapo wurde, zeigt bereits der Geschäftsverteilungsplan vom 19. Juni 1933 (R 58/840). Neben Dezernaten für Generalien, Pressepolizei, Verhängung von „Schutzhaft“ und für Angelegenheiten der Wirtschaft und nationaler Minderheiten nennt er folgende Aufgabengebiete:   Dezernat III: Internationaler Bolschewismus, allgemeine Kommunistensachen Dezernat IV: Deutschnationale Volkspartei einschließlich aller Nebenorganisationen und rechtsoppositionellen Bewegungen Dezernat V: SPD einschließlich aller sozialdemokratischen Nebenorganisationen Dezernat VII: Zentrumspartei einschließlich aller Nebenorganisationen, Kulturbolschewismus Dezernat VIII: Landesverrat, Verrat von militärischen Geheimnissen, Wirtschaftsspionage, Zersetzung in Reichswehr, Schutzpolizei und Wehrverbänden Dezernat IX: Ausschreitungen, Attentate, Ausländer, Emigranten, Juden, Freimaurer   Mit diesen Zuständigkeiten blieb das Geheime Staatspolizeiamt nicht lange auf Preußen beschränkt. Gleichzeitig mit dem Aufbau der Gestapo durch Hermann Göring hatten Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich die bayerische politische Polizei eingerichtet und personell mit SS und SD verbunden. Zugleich hatten sie in Dachau das erste auf Dauer bestimmte Konzentrationslager geschaffen. Als Politischer Polizeikommandeur Bayerns (seit dem 1. April 1933) und Polizeipräsident von München (seit dem 9. März 1933) gelang es dem Reichsführer-SS Heinrich Himmler im Winter 1933/34, die politischen Polizeien der Länder – außer in Preußen und Schaumburg-Lippe –, die meist nach preußischem Vorbild als Geheime Staatspolizei bezeichnet wurden, unter seine Kontrolle zu bringen. Zum Leiter der Münchener und bayerischen politischen Polizei machte er Reinhard Heydrich (9. März 1933). In den Auseinandersetzungen um die SA, die schließlich zum so genannten Röhm-Putsch führten, verbündete sich Heinrich Himmler mit Hermann Göring, der ihm dafür die preußische Gestapo auslieferte. Am 20. April 1934 ernannte der preußische Ministerpräsident Hermann Göring Heinrich Himmler zum Inspekteur der preußischen Geheimen Staatspolizei, zwei Tage später (22. April) wurde Reinhard Heydrich Chef des preußischen Geheimen Staatspolizeiamts. Himmler und Heydrich wechselten nach Berlin. Noch im selben Jahr wurde dem Geheimen Staatspolizeiamt die Funktion eines „Zentralbüros des Politischen Polizeikommandeurs der Länder“ übertragen, das die Arbeit der politischen Polizeien der Länder koordinierte und über das Himmler und Heydrich Weisungen erteilen konnten. Am 30. Juni 1934 wurden Himmler die Konzentrationslager unterstellt. Als ihre Mitarbeiter benutzten Himmler und Heydrich die jeweiligen Dezernenten des Geheimen Staatspolizeiamts. Daran änderte auch das preußische Gestapo-Gesetz vom 10. Februar 1936 (3. Gestapo-Gesetz; GS, S. 21) nichts, durch das an die Stelle des Inspekteurs der Stellvertretende Chef der Gestapo trat und das noch einmal deutlich machte, dass dieser – Heinrich Himmler – nur ein Organ Hermann Görings, des Chefs der Gestapo, sein sollte. Im Paragraph 1 dieses Gesetzes war die Aufgabe formuliert, deren Erfüllung das Geheime Staatspolizeiamt gewährleisten sollte: „alle staatsgefährlichen Bestrebungen im gesamten Staatsgebiet zu erforschen und zu bekämpfen, das Ergebnis der Erhebungen zu sammeln und auszuwerten, die Staatsregierung zu unterrichten und die übrigen Behörden über für sie wichtige Feststellungen auf dem Laufenden zu halten und mit Anregungen zu versehen“. Die Gestapo war unter anderem zur Beschränkung der persönlichen Freiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, zu Eingriffen in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis befugt. Sie unterlag nicht mehr der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit, konnte fortan selbst bestimmen, was ihre Aufgaben waren und wer als „staatsgefährlich“ anzusehen war, und war nun mit reichsweiter Exekutivgewalt ausgestattet. Damit schuf sich das NS-Regime das Werkzeug, das unter dem Schein legalen Vorgehens jedes Verbrechen staatlich sanktionieren konnte. Zur Kontrolle der Reichsgrenze wurden besondere Grenzkommissariate eingerichtet.   Am 17. Juni 1936 konnte Heinrich Himmler die völlige Führung der deutschen Polizei an sich reißen und Hermann Göring auf diesem Gebiet ausschalten. Als Reichsführer-SS und „Chef der Deutschen Polizei“ "RFFSuChdDtPol") im Reichsministerium des Innern bildete Himmler das Hauptamt Sicherheitspolizei unter der Leitung von Reinhard Heydrich – mit Politischer und Kriminalpolizei - und das Hauptamt Ordnungspolizei unter der Leitung des Generals der Polizei Kurt Daluege, dem Schutzpolizei, Gendarmerie, Gemeindepolizei, Technische Nothilfe und Feuerschutzpolizei unterstellt wurden. Die Gestapo konnte jederzeit auf andere Polizeidienststellen zurückgreifen. Damit war ein weiterer gewichtiger Schritt in Richtung Zentralisierung und „Verreichlichung“ der Polizeiverwaltung getan.   Mit dem Erlass des “Reichsführers der SS und Chefs der Deutschen Polizei“ vom 28. August 1936 wurde angeordnet, dass die politische Polizei künftig eine einheitliche Bezeichnung zu führen habe. Die leitenden Dienststellen der Staatspolizei in den größeren Ländern und preußischen Provinzen erhielten die Bezeichnung „Staatspolizeileitstelle“. Alle anderen Dienststellen der Staatspolizei führten die Bezeichnung"Staatspolizeistelle" (= Stapostellen). Auch sie unterstanden unmittelbar dem Geheimen Staatspolizeiamt in Berlin, der zuständigen Staatspolizeileitstelle und ebenfalls mehr theoretisch der Weisungsbefugnis des zuständigen preußischen Regierungspräsidenten bzw. der entsprechenden Behörde in den außerpreußischen Ländern. Der Leiter der Staatspolizeistelle war in Preußen zugleich der politische Referent des Regierungspräsidenten. Die Staatspolizeistellen richteten nach Bedarf Außendienststellen, Grenzpolizeikommissariate und Grenzpolizeiposten ein, die aber nur detachierte Bestandteile der Staatspolizeistelle und keine selbständigen Behörden waren. Die Dienststellen der Staatspolizei sandten Tagesmeldungen, Monatsberichte, Vierteljahres-, Halbjahres- und Jahresberichte an das Geheime Staatspolizeiamt. Staatspolizeistellen gab es nur in Deutschland, Österreich und der Tschechoslowakei. In den anderen von Deutschland besetzten Gebieten wurden die Aufgaben vom Sicherheitsdienst und von anderen Dienststellen für das Geheime Staatspolizeiamt bzw. später das Reichssicherheitshauptamt erledigt.   Die Zentralbehörden der Sicherheitspolizei waren nach den Erlassen vom 20. September 1936 das Hauptamt Sicherheitspolizei mit den Ämtern Politische Polizei, Verwaltung und Recht, Kriminalpolizei sowie das Geheime Staatspolizeiamt und das Preußische Landes- (später Reichs-) Kriminalpolizeiamt. Das Geheime Staatspolizeiamt bildete sowohl die oberste Landesbehörde der Preußischen Geheimen Staatspolizei als auch die fachliche Zentralbehörde der Politischen Polizei der außerpreußischen Länder. In der Regel wurde der Leiter einer Staatspolizeileitstelle der größeren Länder und in den preußischen Provinzen als Inspekteur der Sicherheitspolizei eingesetzt, um die Verbindung mit anderen Staatsbehörden, der Wehrmacht und der NSDAP zu wahren und die Durchführung der Anordnungen des Chefs der Sicherheitspolizei zu kontrollieren. Er unterstand unmittelbar dem Letzteren, war aber auch zugleich der politische Referent des Oberpräsidenten in den preußischen Provinzen.   Auf der Kreis- und Ortsebene waren die Kreis- und Ortspolizeibehörden verpflichtet, den Ersuchen der Staatspolizeistellen Folge zu leisten. Ähnliche organisatorische Regelungen erfolgten für die Kriminalpolizei. Zusammenfassend lässt sich die Entwicklung der Geheimen Staatspolizei bis 1939 wie folgt skizzieren:    Ab dem 26. April 1933                                                    In Preußen: Geheime Staatspolizei        In den Ländern: Politische Staatspolizei   Ab dem 8. März 1934 Geheime Staatspolizei und Staatspolizeiämter Reichszentralbehörde: Geheimes Staatspolizeiamt Berlin   Ab dem 17. Juni 1936 Hauptamt Sicherheitspolizei Deutsche Sicherheitspolizei: Geheime Staatspolizei und Kriminalpolizei Deutsche Ordnungspolizei: Schutzpolizei, Gendarmerie und Gemeinde-Polizei   Das Sicherheitshauptamt der SS   Auch nach der Übernahme polizeilicher Funktionen durch Himmler, Heydrich und andere SS-Angehörige blieb der SD als Nachrichtendienst der NSDAP bestehen. Im November 1933 wurde seine Spitze aus dem Stab des Reichsführers-SS gelöst und als selbständiges Sicherheitsamt des Reichsführers-SS etabliert. Heydrich, nunmehr SS-Brigadeführer, behielt die Leitung und verband so in seiner Person die Einrichtungen von Partei und Staat, die zur Ermittlung und Verfolgung aller Gegner des Nationalsozialismus bestimmt waren. Seit Juni 1934 war der SD der alleinige Nachrichtendienst der NSDAP. Mit Heydrich zog das Amt 1934 nach Berlin um und wurde am 1. Januar 1935 zum Sicherheits- oder SD-Hauptamt erhoben. Ihm nachgeordnet waren SD-Oberabschnitte (ab September 1939 SD-Leitabschnitte) am Sitz einer Staatspolizeileitstelle, SD-Unterabschnitte (später SD-Abschnitte) am Sitz einer Staatspolizeistelle und SD-Außenstellen.   Es konnte nicht ausbleiben, dass zwischen SD und Gestapo Kompetenzkonflikte entstanden. Bereits im Juli 1934 ergingen erste Richtlinien, nach denen der SD Gegner nachrichtendienstlich zu ermitteln und zu erforschen hatte, während alle Exekutivmaßnahmen der Gestapo vorbehalten waren. Diese Aufteilung der Arbeitsbereiche wurde 1937 erneut sanktioniert. Eine derartige Trennung von Nachrichtendienst und Polizei hatte es auch in der Weimarer Republik gegeben, als die Behörde des Reichskommissars für Überwachung der öffentlichen Ordnung und später die Nachrichtensammelstelle im Reichsministerium des Innern gegen den demokratischen Staat gebildete Bestrebungen beobachtet hatten.   Heydrichs SD beschränkte sich jedoch nicht auf den – in seiner Terminologie – Gegnernachrichtendienst, sondern versuchte auch, die Volksstimmung auf den verschiedenen „Lebensgebieten“ zu erforschen und politische Nachrichten aus dem Ausland zu beschaffen. Im ganzen Reichsgebiet waren in SD-Oberabschnitten und –Abschnitten auf der Ebene der Regierungsbezirke hauptamtliche SS-Angehörige damit beschäftigt, Informationen von Außenstellen und Vertrauensleuten zu sammeln und zu verarbeiten, die im SD-Hauptamt zentral ausgewertet wurden. Der Geschäftsverteilungsplan von Anfang 1937 (R 58/840) lässt das erkennen. Im Amt II, Inland, befassten sich drei Abteilungen mit den „Gegnern“: II 111, Kommunismus/Marxismus II 112, Judentum, Freimaurer II 113, Politische Kirchen   Für die „lebensgebietliche Auswertung“ waren drei weitere, vielfach gegliederte Hauptabteilungen tätig: II 221, Volkstum II 222, Kultur (inklusive Recht und Verwaltung) II 223, Wirtschaft   Das für den Auslandsnachrichtendienst zuständige Amt III gliederte sich einerseits in Länderreferate, andererseits in Referate für die „außenpolitische Abwehr“ von Freimaurern, Judentum, politischen Kirchen, Kommunismus/Marxismus, Liberalismus, Legitimismus/Rechtsbewegung.   Am 1. Juli 1937 wurde eine erneute Anordnung Heydrichs betreffend „die Zusammenarbeit des Sicherheitsdienstes und der Geheimen Staatspolizei“ nötig. Sie nahm dem SD jede Ermittlungstätigkeit in Einzelfällen und setzte das Schwergewicht seiner Tätigkeit im Inland auf die wissenschaftliche Erforschung gegnerischer Bestrebungen und die Meinungsforschung auf den „Lebensgebieten“. Dass es bis 1939 freilich immer noch Überschneidungen in der Tätigkeit gab, zeigen die parallelen Akten von Geheimem Staatspolizeiamt und SD-Hauptamt über die Überwachung von Reisen der NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“. Gestärkt wurde die Stellung des SD dadurch, dass 1938 das Amt Information der Deutschen Arbeitsfront, das die Stimmung in der Arbeiterschaft erforscht hatte, aufgelöst und dem SD-Hauptamt angegliedert wurde (vgl. R 58/578 und 242). Schließlich verpflichtete ein Runderlass des Reichsinnenministeriums vom 11. November 1938 alle Behörden der allgemeinen und inneren Verwaltung dazu, dem SD Auskunft zu erteilen. Mit der Anordnung des Stellvertreters des Führers Nr. 201/38 vom 14. Dezember wurde bestätigt, dass keine andere Parteidienststelle nachrichtendienstliche Unterlagen zu beschaffen oder auszuwerten habe.   Das Reichskriminalpolizeiamt   Von der Zentralisierung der Polizei durch Himmler und Heydrich blieb auch das Preußische Landeskriminalpolizeiamt (LKPA) unter Arthur Nebe nicht unberührt. Es übernahm in steigendem Maß Funktionen für das gesamte Reichsgebiet. Seit dem 20. September 1936 übernahm es reichsweit die Leitung der Länderkriminalpolizeien. Am 16. Juli 1937 wurde es in Reichskriminalpolizeiamt umbenannt. Ihm waren 64 regionale Dienststellen unterstellt. Seine Aufgaben ergeben sich aus  Organisationsplänen der Jahre 1937/38 und in der Fortschreibung der Jahre 1939/40. Danach bestanden folgende Arbeitsbereiche:   I A/A 1 Verwaltung, Personal, vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Organisation, Grundsätze   I B Organisation, Grundsatzangelegenheiten, Auslandsbeziehungen, Verkehr mit der Öffentlichkeit   I C/B 3 Archiv, Bücherei, Kriminologie, Kriminalrassenkunde, Wissenschaftsangelegenheiten, Strafrecht, Statistik   I D/A 3 Weibliche Kriminalpolizei, Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität, Jugendschutzlager Moringen   I E/A 2 Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland, Internationale Kriminalpolizeiliche Kommission   I W Wirtschaftsstelle   B 1 Grundsätze der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, Vorbeugungshaft, Zentralkartei   B 2 Vorbeugende Maßnahmen gegen Asoziale, Prostituierte, „Zigeuner“   II A/C 1/C 3 Reichszentralen zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen, von Homosexualität und Abtreibungen, von Rauschgiftvergehen sowie Reichszentrale für Vermisste und unbekannte Tote   II B/C 1/C 2 Reichszentralen zur Bekämpfung der reisenden und gewerbsmäßigen Betrüger und Fälscher, des Glücks- und Falschspiels, von Geld- und Wertpapierfälschungen und des „Zigeunerunwesens“   II C/C 3 Reichszentralen zur Bekämpfung unzüchtiger Bilder, Schriften und Inserate, des internationalen Mädchenhandels, der Zuhälter, Kuppler und Erpresser, der Sittlichkeitsverbrechen, der internationalen und interlokalen Taschendiebe und der reisenden und gewerbsmäßigen Einbrecher, zur Bekämpfung von Rauschgiftvergehen   III A/D 1 Reichserkennungsdienstzentrale, Fingerabdrucksammlung, Daktyloskopie, Personenfeststellungszentrale, Verbrecherlichtbildkartei, Spurensicherung   III B/D 2 Reichshandschriftensammlung, kriminalpolizeiliche Personenaktensammlung und -kartei, Merkmalskartei, Zentrale Fahndungskartei, Redaktion des Deutschen Fahndungsbuches, Aufenthaltsermittlungen   Kriminaltechnisches Institut der Sicherheitspolizei (KTI), u.a. Schusswaffenerkennungsdienst, Spurensicherung   F 1 Sonderausbildung und Weiterbildung, Diensthundewesen, Beschwerden, Belobigungen   F 2 Wirtschafts- und Kassenangelegenheiten   F 3 Ausrüstung und Raumbedarf der Kriminalpolizei   Die Reichszentrale zur Bekämpfung von Rauschgiftvergehen war zur einheitlichen und wirksameren Bekämpfung des unerlaubten Verkehrs mit Rauschgiften errichtet worden. Ihr nachgeordnet waren „Nachrichtensammelstellen für Rauschgiftvergehen“ bei den Kriminalpolizeileitstellen. Ihnen hatten die Ortspolizeibehörden über die Kriminalpolizeistellen alle Vergehen gegen das Opiumgesetz zu melden, insbesondere gewerbs- und gewohnheitsmäßige Täter, die zwecks Beschaffung oder Vertriebs von Betäubungsmitteln häufig Reisen unternahmen, lebhaften Briefwechsel führten, mit auswärtigen Bezugsquellen in Verbindung standen, in Apotheken einbrachen, Rezepte stahlen oder fälschten. Gemeldet wurden auch Süchtige, für die eine Unterbringung in Heil-, Pflege- oder Entziehungsanstalten in Betracht kam. Zu den häufigsten Betäubungsmitteln zählten Kokain, Morphium, Opium und Haschisch.   Eine Beratungsstelle für Kriminalschrifttum schulte Kriminalschriftsteller darin, Aktenmaterial des Amts V in der Weise literarisch zu verwerten, „daß deren literarische Erzeugnisse den Aufgaben der neuen deutschen Kriminalpolizei und deren Organisation sowie der Kriminalpolitik der Staatsführung entsprechen“. „Den minderwertigen Kriminalroman“ wollte man „ausmerzen“. Die Zusammenarbeit mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda bei dieser Aufgabe verrät, dass es sich dabei vornehmlich um eine propagandistische Angelegenheit handelte. „Beratende Mitwirkung“ behielt man sich auch bei der Herstellung von Kriminalfilmen vor.   Das Hauptamt Sicherheitspolizei   Bereits vor der Errichtung des Reichskriminalpolizeiamtes war die gesamte Kriminalpolizei wie auch die uniformierte Ordnungspolizei, d.h. Schutzpolizei und Gendarmerie, unter die Kontrolle Himmlers und der SS gekommen. Am 17. Juni 1936 erging der Erlass des Führers und Reichskanzlers (Reichsgesetzblatt I, S. 487), durch den „zur einheitlichen Zusammenfassung der polizeilichen Aufgaben im Reich“ das Amt eines Chefs der Deutschen Polizei geschaffen und Himmler übertragen wurde. Er führte fortan die Dienstbezeichnung: „Der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern“. Damit waren – wie beim Reichsjugendführer, Reichsarbeitsführer, Reichsbauernführer – ein Staatsamt und ein Parteiamt institutionell vereinigt. Die Einbindung in das Reichsinnenministerium, die Unterstellung Himmlers unter den Innenminister Frick, hatte nur formale Bedeutung, zumal der neue Chef der Polizei für Angelegenheiten seines Geschäftsbereiches Kabinettsrang erhielt.   Neun Tage nach seiner Ernennung, am 26. Juni 1936, berief Himmler den Chef des SD-Hauptamtes und Leiter des Geheimen Staatspolizeiamts, SS-Gruppenführer Heydrich, zugleich zum Chef der Sicherheitspolizei und unterstellte ihm damit auch die Kriminalpolizei. Sicherheitspolizei (Sipo) diente seitdem als Oberbegriff für Gestapo und Kriminalpolizei. Als Behörde wurde das Hauptamt Sicherheitspolizei errichtet, aber diese Dienststelle gab es nur auf dem Papier. Heydrich bediente sich nämlich des Personals des Geheimen Staatspolizeiamts und des Preußischen bzw. Reichskriminalpolizeiamtes, um zentrale Angelegenheiten der Sicherheitspolizei zu bearbeiten. Abteilungsleiter und Referenten dieser beiden Ämter firmierten dann als Hauptamt Sicherheitspolizei oder unter dem Kopf „Der Chef der Sicherheitspolizei“, im Verkehr mit Ministerien auch „Der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei“. Dabei wurden im Amt „Verwaltung und Recht“ vor allem Beamte der entsprechenden Abteilungen des Geheimen Staatspolizeiamts tätig, das mit dem Amt „Politische Polizei“ ebenso identisch war wie das Amt Kriminalpolizei mit dem Reichskriminalpolizeiamt. Die Gruppe II A, „Kommunismus und andere marxistische Gruppen“, des Geheimen Staatspolizeiamts etwa führte als Teil des Hauptamtes Sicherheitspolizei die Referatsbezeichnung PP II A (vgl. Geschäftsverteilungspläne in R 58/840).   Für den Bereich der Gestapo war damit der Zustand legalisiert, der mit der Errichtung des Zentralbüros des Politischen Polizeikommandeurs der Länder bereits seit 1934 bestanden hatte. Die Bayerische Politische Polizei und die Geheimen Staatspolizeien der anderen Länder waren nun auch formal Bestandteile einer Reichspolizei. Als zusätzliche Einrichtung wurde am 22. Dezember 1936 das Devisenfahndungsamt geschaffen. Ab Mai 1937 wurde die Grenzpolizei als besonderer Zweig der Gestapo aufgebaut. Drei Grenzinspektionen führten fortan Passkontrollen und Fahndungen an den Reichsgrenzen durch.   Gründung und organisatorische Entwicklung des Reichssicherheitshauptamts (RSHA)   Am 27. September 1939 erging der Erlass Heinrich Himmlers über die „Zusammenfassung der zentralen Ämter der Sicherheitspolizei und des SD“ zum Reichssicherheitshauptamt, der am 1. Oktober wirksam wurde. Heydrich vereinigte nunmehr die von ihm in Personalunion geführten Ämter in Realunion als Chef der Sicherheitspolizei und des SD. In der neuen Behörde verschmolzen somit Sicherheitsdienst (SD) und Sicherheitspolizei, d.h. die staatlichen Dienststellen Geheimes Staatspolizeiamt und Reichskriminalpolizeiamt, die in bestimmten Funktionen diese Bezeichnungen weiter führten, mit den weiter von der NSDAP finanzierten Ämtern des SD-Hauptamtes. Das Reichssicherheitshauptamt war somit zugleich Ministerialbehörde und Hauptamt der SS.   Beamte und SS-Führer, die in einem Angestelltenverhältnis zur NSDAP standen, arbeiteten in derselben Behörde, viele noch in den verschiedenen Ämtern, die die Funktionen ihrer Vorgänger fortführten. Zunehmend kamen aber auch SD-Angehörige in staatliche Ämter und Beamte in SD-Ämter. Die bekanntesten Beispiele sind Adolf Eichmann, der seine Laufbahn im SD-Hauptamt begann und ohne Änderung seines Rechtsstatus‘ als SS-Obersturmbannführer im ehemaligen Geheimen Staatspolizeiamt beendete, und Walter Schellenberg, der ursprünglich zum Geheimen Staatspolizeiamt gehörte und 1943 als SS-Oberführer mit dem gleichzeitigen viel niedrigeren Beamtenrang eines Oberregierungsrates das ehemalige SD-Amt für den Auslandsnachrichtendienst leitete. Die Unterschiede wurden freilich dadurch verwischt, dass die Gestapo- und Kriminalbeamten in der Regel in die SS aufgenommen worden waren und „Angleichungsdienstgrade“ erhalten hatten, die sie neben ihrer Amtsbezeichnung führten, z.B. SS-Sturmbannführer und Regierungs- und Kriminalrat (Runderlass des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 23. Juni 1938; s.  Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern, S. 1089). Sie galten innerhalb der SS, da sie nicht in den Einheiten der Allgemeinen SS Dienst taten, als Angehörige der Sonderformation SD, was durch die „SD-Raute“ auf ihrer Uniform zum Ausdruck kam und dazu beigetragen haben dürfte, dass vor allem bei der Wehrmacht vielfach kurz vom „SD“ gesprochen wurde, auch wenn es sich um eine Einrichtung der Geheimen Staatspolizei oder der Kriminalpolizei handelte.   Das Reichssicherheitshauptamt bestand zunächst aus sechs Ämtern, von denen nur Amt I, „Verwaltung und Recht“, Teile des Geheimen Staatspolizeiamts und des SD-Hauptamts aufgenommen hatte, während die übrigen Ämter mit alten Organisationseinheiten identisch waren. Amt IV umfasste die Fachreferate des Geheimen Staatspolizeiamts, Amt V war das Reichskriminalpolizeiamt. Spätestens im Frühjahr 1941 wurden sieben Ämter gebildet (Geschäftsverteilungsplan vom 1. März 1941 s. R 58/840): Amt I Personalangelegenheiten Amt II Organisation, Verwaltung und Recht Amt III SD-Inlandsnachrichtendienst: Deutsche Lebensgebiete (hatte die Funktionen der alten Hauptabteilungen II 221 – II 223 des SD-Hauptamts) Amt IV Geheimes Staatspolizeiamt: Gegner-Erforschung und -Bekämpfung (unverändert) Amt V Reichskriminalpolizeiamt: Verbrechensbekämpfung (unverändert) Amt VI SD-Auslandsnachrichtendienst Amt VII SD: Weltanschauliche Forschung und Auswertung (nahm die restlichen früheren Funktionen des SD-Hauptamtes wahr, soweit sie nicht auf das Geheime Staatspolizeiamt übergegangen waren).   Außerhalb der Ämter oder lose mit ihnen verbunden bestanden einige andere Dienststellen mit zentraler Zuständigkeit. Dabei handelte es sich um Einrichtungen zur Ausbildung und Fortbildung von Angehörigen der Sicherheitspolizei und des SD, darunter die bereits 1937 (Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern, S. 567) errichtete Reichsführerschule der Sicherheitspolizei und des SD in der Schloßstraße 1 in Berlin-Charlottenburg, die Reichsführerschule der Sicherheitspolizei und des SD in Bernau, die Sicherheitspolizeischule in Fürstenberg und die Grenzpolizeischule in Pretzsch (Elbe). Eine zusätzliche Reichsführerschule der Sicherheitspolizei und des SD gab es in Prag. Seit 1939 (Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern, S. 556) gab es das Kriminaltechnische Institut der Sicherheitspolizei, das auch als Amtsgruppe V D firmierte. Eine gewisse Sonderstellung hatte auch das von Amt VII in Berlin in der Emser Straße 12-13 in einem ehemaligen Logenhaus eingerichtete Museum, das vor allem bei Freimaurern und Juden beschlagnahmte Gegenstände und Unterlagen verwahrte. Im Laufe der nächsten Jahre traten weitere Dienststellen hinzu: die unmittelbar dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD unterstellte Attachégruppe als Zentrale für die bei Auslandsvertretungen in verbündeten Staaten eingesetzten zehn Polizeiattachés oder Polizeiverbindungsführer und speziell der bei ihnen tätigen Beauftragten der Sicherheitspolizei und Berater für Judenfragen; das Kriminalbiologische Institut und das Kriminalmedizinische Zentralinstitut (Erlasse vom 21.12.1941 und 28.9.1943); das Wannsee-Institut, das Politik und Wirtschaft der Sowjetunion erforschte und zu dem Ende des Jahres 1943 andere, bisher beim Reichsinnenministerium ressortierende, auslandswissenschaftliche Forschungseinrichtungen kamen (vgl. die Akten der Amtsgruppe VI G, Reichsstiftung für Länderkunde). Das Havel-Institut schließlich sorgte für die Funk- und Fernschreibverbindungen, die Chiffrierung und Entschlüsselung von Nachrichten. Nur zeitweise hatte es die Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien, dann in Prag unter der Aufsicht Eichmanns gegeben, und kein Geschäftsverteilungsplan führt das „Ghetto Theresienstadt“ und die Vernichtungslager Sobibór, Beɫżec, Kulmhof/Chelmno und Treblinka auf, die anders als die dem SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt nachgeordneten Konzentrationslager unmittelbar dem Reichssicherheitshauptamt unterstanden.   Weitgespannt war das Netz der nachgeordneten regionalen und lokalen Dienststellen und Einrichtungen, die ihre Befehle vom Reichssicherheitshauptamt erhielten (vgl. die Anschriftenlisten in R 58/415 und 423). Zu den 1943 bestehenden 70 Staatspolizeistellen und 66 Kriminalpolizeistellen, von denen einige als Leitstellen Koordinierungsaufgaben erfüllten, und den 57 SD-Abschnitten, Hauptaußenstellen und -Leitabschnitten mit ihren Außenstellen waren bereits 1936 Inspekteure der Sicherheitspolizei, seit 1939 der Sicherheitspolizei und des SD als Mittelinstanz auf der Ebene der Länder, Provinzen und Reichsgaue getreten. Im Jahr 1943 betrug ihre Zahl 17.   In den von deutschen Truppen besetzten und eroberten Gebieten gab es mobile und stationäre Einsatzgruppen und Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD, die seit 1941 durch Großbuchstaben in der Bezeichnung unterschieden wurden: von A im Baltikum bis H in der Slowakei. Im besetzten Gebiet unter Zivilverwaltung, zum Teil auch in den Gebieten unter Militärverwaltung, waren die Funktionen des Reichssicherheitshauptamts bei mehr als einem Dutzend Befehlshabern der Sicherheitspolizei und des SD zusammengefasst, denen jeweils regional zuständige Kommandeure der Sicherheitspolizei und des SD unterstanden. Wie in der Zentrale, doch anders als im nachgeordneten Bereich im Reich arbeiteten dort Gestapobeamte, Kriminalpolizisten und SD-Leute in einer Dienststelle zusammen und trugen Uniform und Rangabzeichen der Waffen-SS mit SD-Raute.   In allen Konzentrationslagern waren Politische Abteilungen eingerichtet, die aus Gestapobeamten bestanden und unabhängig von der Lagerverwaltung über das Schicksal der Häftlinge entschieden. Schließlich waren Umwanderer- (UWZ) und Einwandererzentralstellen (EWZ) – gleichfalls mit Sicherheitspolizei und SD-Personal besetzt – damit befasst, Polen aus dem Warthegau zu vertreiben und die volksdeutschen Umsiedler aus dem Baltikum, Russland und Südosteuropa „sicherheitspolizeilich zu überprüfen“.   Bis zum Kriegsende gab es auch noch Veränderungen innerhalb des Reichssicherheitshauptamts, das nach Reinhard Heydrichs Ermordung (4. Juni 1942) - und einer Interimsverwaltung durch Heinrich Himmler persönlich - seit dem 30. Januar 1943 unter der Leiter von SS-Obergruppenführer Dr. Ernst Kaltenbrunner stand. Nachdem Himmler zum Reichsinnenminister ernannt worden war, übertrug er mit Erlass vom 7. September 1943 „zur polizeilichen Sicherung der Volksordnung“ Aufgaben vom Reichsinnenministerium auf das Reichssicherheitshauptamt. Gleichzeitig musste das Hauptamt Ordnungspolizei seine Zuständigkeiten unter anderem für das Meldewesen, für allgemeines Polizeirecht und für die Gemeindekriminalpolizei dorthin abgeben. Insbesondere Amt III scheint nach der Einstellung der umfassenden Berichterstattung über die Stimmung in den „Lebensgebieten“ im Sommer 1944 dafür vorgesehen gewesen zu sein, Grundsatzfragen der Rechts- und Wirtschaftspolitik in Konkurrenz zu den Reichsministerien zu bearbeiten. Um Personal für alle diese Aufgaben zu gewinnen und Kräfte zu ersetzen, die zum Wehrdienst oder zum Einsatz in besetzten Gebieten abgegeben worden waren, hatte das Reichssicherheitshauptamt nicht nur wie alle Reichsbehörden die Möglichkeit, Männer und Frauen aus der Privatwirtschaft zum so genannten langfristigen Notdienst zu verpflichten, sondern konnte auch zur Waffen-SS einberufen oder Angehörige der Waffen-SS abkommandieren. Diese Männer waren organisatorisch in der Stabskompanie der Waffen-SS beim Reichssicherheitshauptamt zusammengefasst.   Eine letzte Machterweiterung des Reichssicherheitshauptamts brachte das Jahr 1944. Nach dem Sturz von Admiral Canaris als Leiter des militärischen Auslandsnachrichtendienstes, des Amtes Ausland/Abwehr im Oberkommando der Wehrmacht, im Februar 1944 erwirkten Kaltenbrunner und Schellenberg, der Chef des politischen Auslandsnachrichtendienstes im Amt VI, eine Weisung Hitlers, einen „einheitlichen geheimen Meldedienst“ unter Führung des Reichsführers-SS zu schaffen. Im Mai wurde vor allem aus den Abteilungen I „Geheimer Meldedienst“ und II „Sabotage und Zersetzung“, des Amtes Ausland/Abwehr das Militärische Amt (Amt Mil) des Reichssicherheitshauptamts gebildet. Offiziere und Soldaten wurden dorthin abkommandiert, behielten aber ihren Status. Gleichzeitig kamen die regionalen Abwehrstellen und Auslandsbriefprüfstellen unter die Kontrolle von Gestapo und SD. Amtschef wurde ein bisheriger Abteilungsleiter der Abwehr, Oberst Hansen. Nach dessen Verhaftung im Zusammenhang mit dem Attentat vom 20. Juli 1944 wurde das Amt Mil in Personalunion vom Amtschef VI geführt. Es gab sechs Abteilungen (Mil A – Mil G), an deren Spitzen drei SS-Führer und zwei Offiziere (jeweils einer für zwei Abteilungen) standen.   Im Laufe des Jahres 1944 wurden schließlich noch aus den Ämtern I und II das „Sanitätswesen“ und die „Nachrichtentechnik“ herausgelöst und dafür die Ämter San und N eingerichtet. Im nachgeordneten Bereich wurden 1944 der Zollgrenzschutz und der daraus hervorgegangene Verstärkte Grenzaufsichtsdienst von der Reichsfinanzverwaltung in die Zuständigkeit des Reichssicherheitshauptamts überführt. Hexen-Sonderkommando: Die Aufgabe des 1935 auf Veranlassung von Heinrich Himmler beim Sicherheitsdienst eingerichteten Hexen-Sonderkommandos war die Erfassung und Auswertung von Quellen zu Hexenprozessen in der Frühen Neuzeit vornehmlich im deutschsprachign Raum. Nachdem der Sicherheitsdienst 1939 im Reichssicherheitshauptamt aufgegangen war, wurde für das Sonderkommando im Amt II, ab 1941 dann im Amt VII, Archivamt, eine besondere Dienststelle eingerichtet. Im Frühjahr 1944 wurden die Arbeiten eingestellt. 
Reichssicherheitshauptamt.- Bildbestand 

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