Reichsfilmkammer
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Reichsfilmkammer
Geschichte des Bestandsbildners
Vor Inkrafttreten des Reichskulturkammergesetzes vom 22. September 1933 wurde bereits am 14. Juli das Gesetz über die Errichtung einer vorläufigen Filmkammer erlassen. [1]
Ihr standen als Präsidenten Dr. Fritz Scheuermann (1933-1935), Prof. Dr. Oswald Lehnich (1935-1939) und Prof. Carl Froelich (ab 1939) vor.
Als Vizepräsidenten fungierten Arnold Raeter, Hans Weidemann und Karl Melzer. Die Reichsfilmkammer hatte die Aufgabe, das deutsche Filmgewerbe im Rahmen der Gesamtwirtschaft zu fördern, die Belange der einzelnen Gruppen dieses Gewerbes untereinander sowie gegenüber des Reichs, der Länder und der Gemeinden zu vertreten und einen gerechten Ausgleich zwischen den im Arbeitsleben auf diesem Gebiet Stehenden herbeizuführen.
Die enge Verbindung zwischen Staat und Partei, die in der Stellung des Gaufilmstellenleiters als Abteilungsleiter des Gaupropagandaamtes und Referenten der Landesstelle des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda zum Ausdruck kommt, erfuhr durch die Ernennung des Gaufilmstellenleiters zum Gaubeauftragten der Reichsfilmkammer eine weitere Vertiefung. [2]
Die Reichsfilmkammer gliederte sich in 10 Abteilungen:
I. Allgemeine Verwaltung (Referate Recht, Haushalt und Finanzen, Personalien)
II. Politik und Kultur (Nachrichtenstelle Inlandspresse; Nachrichtenstelle Auslandspresse, Reichsfilmarchiv)
III. Künstlerische Betreuung des Filmschaffens (Referate Dramaturgie, Besetzungsfragen)
IV. Filmwirtschaft (Sonderreferate Devisenangelegenheiten, Fragen des Urheber-, Arbeits- und Steuerrechts)
V. Fachschaft Film (Produktionsleiter, Regisseure, Filmbildner, Aufnahmeleiter, Kamera, Tonmeister, Schnittmeister, Darsteller, Komparsen, Maskenbildner, Requisiteure, Garderobiers)
VI. Fachgruppe Filmproduktion (Filmherstellung, Filmaußenhandel, Filmateliers)
VII. Fachgruppe Inländischer Filmvertrieb
VIII. Fachgruppe Filmtheater
IX. Fachgruppe Film-und Kinotechnik (Filmbearbeitung, Filmpatente, Filmtechnische Forschung)
X. Fachgruppe Kultur-, Werbefilm und Lichtspielstellen. [3]
Zu kooperativen Mitgliedern der Filmkammer zählten der Paritätische Filmnachweis, die Film-Kontingentstelle, die Devisenabteilung, die Filmkreditbank GmbH und Das Reichsfilmarchiv. [4]
Mit dem Zusammenbruch des"Dritten Reich" verloren die Reichskulturkammer und mit ihr auch die Reichsfilmkammer ihre Existenzberechtigung.
Anmerkungen
(1) RGBl. I, S. 483.
(2) Vgl. Die Organisation der Reichskulturkammer. (Geschäftsplan), ca. 1936.
(3) Vgl. Hans Hinkel (Hrsg.): Handbuch der Reichskulturkammer. Berlin 1937, S. 278 ff.
(4) Vgl. Die Organisation der Reichskulturkammer. (Geschäftsplan), ca. 1936.
Reichsfilmkammer