. . "Reichsschrifttumskammer"@deu . "Geschichte des Bestandsbildners\n\nMit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 01. November 1933 [1] wurde die Reichsschrifttumskammer errichtet.\n\nIn ihr sollten\"sämtliche Personen, die, von der Urproduktion der Dichtung angefangen, bis zum gewerblichen Vertrieb am deutschen Schrifttum arbeite\" [2] zusammengefasst werden.\n\nDazu gehörten aber nicht Zeitungen und Zeitschriften, die als Presseerzeugnis galten und daher unter der Aufsicht der Reichspressekammer standen. Die Abgrenzung zwischen den beiden Kammern wurde in der\"Gemeinsamen Bekanntmachung über die Eingliederungspflicht von Betriebs- und Verlagsunternehmen bei der Reichsschrifttums- oder Reichspressekammer vom 4. April 193\" [3] geregelt.\n\nZu Beginn beschränkte sich die Erfassung der auf dem Gebiet der Literatur tätigen Berufsangehörigen nur auf den Reichsverband deutscher Schriftsteller.\n\nDies änderte sich aber bereits zum 22. Dezember 1933 mit der\"Bekanntmachung über die Gliederung der Reichsschrifttumskamme\" [4]. Damit wurden bestehende Berufsverbände wie der\"Verband der Deutschen Volksbibliothekare E.V\", der\"Verein Deutscher Bibliothekare E.V\", die\"Reichsfachschaft Buchhandel im Deutschen Handlungsgehilfen-Verban\" in die Reichsschrifttumskammer integriert. Deren Mitglieder wurden Kammerangehörige und unterstanden somit der Disziplinargewalt der Kammer.\n\nDes Weiteren wurden neue Arbeitsgemeinschaften gebildet bzw. verschiedene Berufsgruppen in Verbänden zusammengeschlossen. Dazu gehörten u.a. die\"Deutschen Buchgemeinschafte\" und die\"Gesellschaft der Bibliophile\".\n\nDie deutschen Volksbüchereien sollten vom Deutschen Gemeindetag zusammengefasst werden,\"um sie der Reichsschrifttumskammer einzuglieder\"[5].\n\nWie in allen anderen Kulturbereichen auch war die Mitgliedschaft in der Reichsschrifttumskammer zwingend notwendig, um nicht mit einem faktischen Berufsverbot belegt zu werden.\n\nSo sorgte die\"Anordnung über den Nachweis der Mitgliedschaft in der Reichsschrifttumskammer vom 30. Juli 193\"[6] dafür, dass die Verlags- und Buchhandelsunternehmen nur mit Mitgliedern der RSK in Geschäftsverbindungen treten durften. Zur leichteren Durchführung dieser Anordnung mussten alle Mitglieder\"auf ihren geschäftlichen Briefsachen die Mitgliedsnummer ihres zuständigen Fachverbande\"[7] angeben.\n\nVerstöße dagegen sollten mit Ordnungsstrafen geahndet werden. Auskünfte über Autoren und Übersetzer erfolgten auf Anfrage der\"Kontrollstelle des Reichsverbandes Deutscher Schriftstelle\" durch die Verlage. Für eine Mitgliedschaft mussten die Autoren ohnehin beträchtliche persönliche Auskünfte bzw. Gutachten geben (u.a. Gutachten der NSDAP, der Gestapo und der zuständigen Landesleitung der RSK[8]).\n\"Unzuverlässige\" Autoren wurde mit der Verweigerung der Mitgliedschaft somit die Ausübung ihres Berufs verboten. Die abgelehnten Antragsteller sowie Ausschlüsse aus der RSK wurden im Börsenblatt des Deutschen Buchhandels, im Großdeutschen Leihbüchereiblatt und in den Zeitschriften\"Der Schriftstelle\" und\"Der Auto\" veröffentlicht.\n\nNeben der berufsständischen Vertretung und Betreuung hatte die RSK die Aufgabe eine\"Liste über die schädliche und unerwünschte Literatu\" zu führen, die 1936 zum ersten Mal im Druck erschien.\n\nDie Entscheidung über Buchverbote lag aber im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda.\"Die politische Beeinflussung des deutschen Schrifttums, [...] ist Sache des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (Abteilung VIII), das sich zur Lösung dieser Aufgabe der beim Ministerium errichteten Reichsschrifttumsstelle bedient\"[9]\n\nDer organisatorische Aufbau [10] bestand auf der Leitungsebene aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Altpräsidenten und Präsidialrat. Der erste Präsident Hans Friedrich Blunck wurde im Oktober 1935 von Hanns Johst ersetzt. Blunck erhielt den Titel des\"Altpräsidente\" und wurde mit der Betreuung der Auslandsbeziehungen der Kammer beauftragt. Die Geschäftsstelle gliederte sich in fünf Abteilungen:\n\nI. Zentralabteilung\n\nII. Gruppe Schriftsteller\n\nIII. Gruppe Buchhandel\n\nIV. Buchwerbung\n\nV. Büchereiwesen\n\nVI. Adress- und Anzeigenbuchgewerbe\n\nVII. Wirtschaftsstelle des Deutschen Buchhandels\n\nDer regionale Unterbau bestand aus den Landesleitungen der Kammer im jeweiligen Gau. An diese waren die Aufnahmeanträge, allgemeine Schrifttumsanfragen und Berufsangelegenheiten zu richten.\n\nAnmerkungen\n\n[1]Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797\n\n[2]Handbuch der Reichskulturkammer, S. 136\n\n[3]Das Recht der Reichsschrifttumskammer, S. 21-22\n\n[4]ebd., S. 12-17\n\n[5]ebd., S. 14\n\n[6]ebd., S. 37-38\n\n[7]ebd., S. 38\n\n[8]R 56 V/170\n\n[9]Handbuch der Reichskulturkammer, S. 136\n\n[10]Beschreibung nach Handbuch der Reichskulturkammer, S. 135-200\n\nÜbersicht über die Präsidenten, Vizepräsidenten und Geschäftsführer\n\nPräsidenten\n\nDr. Hans Friedrich Blunck (ab. Okt. 1935\"Altpräsiden\"), 1933 - Okt. 1935\n\nHans Johst , Okt. 1935 - 1945\n\nVizepräsidenten\n\nDr. Heinz Wismann , 1933 -1937\n\nWilhelm Baur , 1938 - 1945\n\nKarl Heinz Hederich , 1937 - 1938\n\nGeschäftsführer\n\nProf. Richard Suchenwirth (1. Geschäftsführer), 1935\n\nGünter Haupt (2. Geschäftsführer), 1935\n\nKarl Heinl , 1936 - Mai 1937\n\nWilhelm Ihde , Mai 1937 - Dez. 1943\n\nGünther Gentz , Jan. 1944 - 1945"@deu . "Reichsschrifttumskammer"@deu . .