Reichsmusikkammer
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Reichsmusikkammer
Geschichte des Bestandsbildners
Mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 01. November 1933 [1] wurde die Reichsmusikkammer errichtet. In ihr sollten alle Musiker und musikalischen Verbände des Deutschen Reichs angeschlossen sein. Der Zusammenschluss bezog sich nicht nur auf die Berufsmusiker sondern auch auf alle Laienverbände, beispielsweise den Reichsverband für Volksmusik, den Reichsverband der gemischten Chöre und dem Deutsche Sängerbund.
Die Hauptaufgabe bestand in der Überprüfung und des Verbots dessen, was ideologisch dem nationalsozialistischen Staat widersprach, wie es auch ganz offen der zweite Präsident der Reichsmusikkammer Prof. Dr. Dr. Peter Raabe in einer Beschreibung über Wesen und Aufgaben der Kammer darstellte:"Es gilt da freilich, die Augen offen zu halten und wohl zu unterscheiden zwischen dem, was wirklich als [...] künstlerische Betätigung anzusehen ist und was als Kitsch und Schund ausgemerzt werden muss. Und gerade hinsichtlich der Reinigung fällt der Reichsmusikkammer eine überaus wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe zu. [...] Es gibt noch manchen Charlatan - auch unter den Musikerziehern, besonders den Gesanglehrern -, die nicht in den Stand der deutschen Musiker hineingehören. Hier gilt es durchzugreifen, ohne jede Rücksicht auf Personen oder Bindungen welcher Art auch immer" [2]
Die Ausgliederungen begannen aufgrund des großen organisatorischen und bürokratischen Aufwands erst in den Jahren 1935 bis 1938. Alle Mitglieder, die laut Selbstauskunft nicht"arischer Abstammun" waren, mussten die obligatorischen Geburts- und Taufurkunden bis hin zu den vier Großeltern erbringen.
Der Aufbau der Reichsmusikkammer folgte einem hierarchischen Prinzip. An der Spitze stand der Präsident, der von dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda ernannt wurde. Zunächst war dies Richard Strauss, der gleichzeitig der Fachschaft Komponisten vorstand. Doch bereits 1935 wurde er durch Peter Raabe ersetzt.
Hinzu kamen in der Leitungsebene die beiden Vizepräsidenten, zu Beginn Hermann Stange und Wilhelm Furtwängler, schließlich aber Generalintendant Dr. Heinz Drewes und Prof. Dr. Paul Graener.
Präsident und Vizepräsidenten legten die"Richtlinien für die Kulturpolitik der Reichsmusikkammer fest" [3] Dem Präsidenten unmittelbar unterstellt war der Geschäftsführer (in Person von Heinz Ihlert), der"alle verwaltungstechnischen und organisatorischen Fragen der Reichsmusikkammer und ihrer Untergliederunge" [4] bearbeitete.
Neben der Fachschaft Komponisten existierten die Fachschaft Konzertwesen, die Fachschaft Chorwesen und Volksmusik, die Fachschaft Musikalienverleger und die Fachschaft Musikalienhändler. Die Fachschaft Chorwesen und Volksmusik umfasste den Deutschen Sängerbund, den Reichsverband der gemischten Chöre und den Reichsverband für Volksmusik. Analog zum Aufbau der Zentrale bildeten sich bei den Landesstellen des RMVP die Landesleitungen der Reichsmusikkammer.
Bis 1942 existierten 41 Landesleitungen, die wiederum Kreismusikerschaften oder in Städten mit über 10.000 Einwohnern Ortsmusikerschaften errichtetet hatten. Die Dienststellen auf der Gau- bzw. Ortsebene waren die ausführenden Organe der Reichsdienststelle.
In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gemeindetag wurde 1936 der"Städtische Musikbeauftragt" eingerichtet. Seine Aufgaben ergaben sich aus der entsprechenden Vereinbarung:"Der Musikbeauftragte fördert unter Aufsicht der Gemeindeverwaltung und der Reichsmusikkammer (Reichsfachschaft Konzertwesen) das Musikleben der Gemeinde durch Betreuung aller Körperschaften, Vereinigungen, Firmen und Personen, die auf dem Gebiet des Konzertwesens tätig sind" [5]
Die Musikbeauftragten wurden durch die Bürgermeister ernannt und waren kommunale Ehrenbeamte, deren Haupttätigkeit letztendlich darin bestand, den regionalen Konzertbetrieb derart zu koordinieren, dass es keine Überschneidungen oder doppelte Aufführungen gab.
Anmerkungen
[1] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797
[2] Handbuch der Reichskulturkammer, S. 93
[3] Handbuch der Reichskulturkammer, S. 95
[4] Handbuch der Reichskulturkammer, S. 96
[5] Amtliche Mitteilungen der Reichsmusikkammer III/9, 5. Mai 1936, S. 38 (R 56 II/18)
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