. . "Der Sonderbevollmächtigte für die Erdölwirtschaft im Generalgouvernement Polen"@deu . "Geschichte des Bestandsbildners\n\nDie im September 1939 militärisch besetzten polnischen Gebiete wurden, soweit nicht in das Deutsche Reich bzw. in die Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland eingegliedert, durch Führererlass vom 12. Oktober 1939 deutscher Zivilverwaltung unter einem Generalgouverneur mit dem Sitz in Krakau unterstellt."@deu . "Der Sonderbevollmächtigte für die Erdölwirtschaft im Generalgouvernement Polen"@deu . .