Der Sonderbevollmächtigte für die Erdölwirtschaft im Generalgouvernement Polen
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Der Sonderbevollmächtigte für die Erdölwirtschaft im Generalgouvernement Polen
Geschichte des Bestandsbildners
Die im September 1939 militärisch besetzten polnischen Gebiete wurden, soweit nicht in das Deutsche Reich bzw. in die Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland eingegliedert, durch Führererlass vom 12. Oktober 1939 deutscher Zivilverwaltung unter einem Generalgouverneur mit dem Sitz in Krakau unterstellt.
Der Sonderbevollmächtigte für die Erdölwirtschaft im Generalgouvernement Polen