Institut für deutsche Ostarbeit

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Institut für deutsche Ostarbeit 
Geschichte des Bestandsbildners 1. Gründung, Aufgaben, Rechtsform Am 20. Apr. 1940 wurde das Institut für Deutsche Ostarbeit (IDO) in Krakau durch den Generalgouverneur Reichsminister Dr. Hans Frank gegründet. Ihm erschien die Schaffung eines großen wissenschaftlichen Ostforschungsinstituts mit universellen Aufgaben in Geistes- und Naturwissenschaft eine Notwendigkeit zur Verwaltung des von den Deutschen besetzten Ostraums. Als Zentralstelle deutscher Forschung sollte das Institut für Deutsche Ostarbeit die Stellung eines kulturellen Vorpostens im Osten wahrnehmen. § 3 der Gründungsverordnung umreißt die Aufgaben des Instituts wie folgt: "Aufgabe des Instituts für Deutsche Ostarbeit ist es, alle grundlegenden Fragen des Ostraums, soweit sie das Generalgouvernement betreffen, wissenschaftlich zu klären sowie die Forschungsergebnisse zu veröffentlichen und zu verbreiten. In Erfüllung dieser Aufgabe wird das Institut für Deutsche Ostarbeit mit anderen Einrichtungen ähnlicher Zielsetzung zusammenarbeiten" Gemäß der Gründungsverordnung vom 19. Apr. 1940 (VBlGG. S. 149) wurde der Rechtscharakter des Instituts als der einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung in unmittelbarer Unterstellung unter den Generalgouverneur als Präsidenten des Instituts festgelegt. Das Institut stand einer Dienststelle gleich und führte ein Dienstsiegel. Die Satzung der Akademie für Deutsches Recht, die als Gründung des Generalgouverneurs Reichsminister Dr. Hans Frank eine entsprechende Rolle im politischen Leben des Reiches spielte, war unmittelbar Vorbild für den rechtlichen Rahmen und die Organisation des Instituts für Deutsche Ostarbeit in Krakau. 2. Organe und Gliederung des Instituts Leiter und Präsident des Instituts war Generalgouverneur Reichsminister Dr. Hans Frank. Als Direktor des Instituts fungierte Dr. Wilhelm Coblitz, der verantwortlich für den Aufbau, die Gesamtlenkung des wissenschaftlichen Forschungsbetriebes sowie für die Verwaltungsführung zeichnete. Die wissenschaftliche Arbeit wurde in elf Sektionen geleistet: Vorgeschichte, Geschichte, Kunstgeschichte, Recht, Wirtschaftswissenschaft, Landeskunde, Landwirtschaft, Gartenbau, Holz- und Forstwirtschaftwissenschaft, Geologie, Chemie, Linguistik und Rassen- und Volkstumsforschung. Die Sektion Rassen- und Volkstumforschung, der Dr. Erhard Riemann ab Nov. 1942 vorstand, umfasste drei Referate: Volkstumsforschung unter Dr. Heinrich Gottong, Rassenforschung unter Dr. Anton Plügel und Judenforschung unter Dr. Josef Somerfeldt. Die Verwaltungsführung oblag dem Verwaltungsamt, das in 5 Abteilungen gegliedert war. Die Büros des Hauptsitzes in Krakau befanden sich in den Gebäuden der Jagiellonen-Universität. Das Institut hatte Zweigstellen in Lemberg und Warschau. Nach Warschau war die gesamte sprachwissenschaftliche Forschung verlegt, nach Lemberg u. a. das Referat Rechtsgeschichte. Die beiden Zweigstellen sollten die unmittelbare Erfassung aller wissenschaftlichen Probleme Galiziens, des weiteren Ostens und Südostens, der Umgebung Warschaus mit der unmittelbaren Nachbarschaft des Warthegaues, Ost- und Westpreußens sowie der baltischen Gebiete durchführen. Die Zweigstellen waren Außenstellen, die dem Institut in Krakau unterstanden und in denen Teile der Gesamtaufgaben des Instituts durch Verlegung der Forschungsarbeit entsprechend dem Standortprinzip selbständig gelöst wurden. 
Institut für deutsche Ostarbeit 

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