Reichsarbeitsgemeinschaft Schadenverhütung

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Reichsarbeitsgemeinschaft Schadenverhütung 
Geschichte des Bestandsbildners Im Auftrag des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) gründete die NS-Volkswohlfahrt (NSV) im Jahre 1934 eine Sonderabteilung"Schadenverhütun", der die Lenkung der gesamten Werbe- und Aufklärungstätigkeit auf dem Gebiet der Schadenverhütung oblag. Unter dem Sammelbegriff"Schadenverhütun" wurden die Bereiche Unfallverhütung, Gewerbehygiene, Brandbekämpfung, Hygiene-Volksbelehrung, Seuchenbekämpfung und Schädlingsbekämpfung vereinigt. Da die Aufgaben im Rahmen der NSV nicht befriedigend gelöst werden konnten, fand im März 1936 die Gründung einer"Arbeitsgemeinschaft für Schadenverhütun" als Außendienststelle des RMVP statt. Zum Mai 1936 erfolgte die Namensänderung in"Reichsarbeitsgemeinschaft Schadenverhütun" (RAS). Sitz des Vereins war Berlin, Vereinsorgan die Zeitschrift"Kampf der Gefah". (1) Der auf der Gründungsversammlung gewählte Vorstand der RAS bestand aus zwei Vertretern des RMVP bzw. der Reichspropagandaleitung der NSDAP (Karl Neumann, Dr. Kurt Thomalla) und je einem Vertreter der Deutschen Arbeitsfront (Dr. Rudolf Lehner), des Hauptamtes für Volksgesundheit der NSDAP (Dr. Hermann Hebestreit) und des Reichsnährstandes (Josef Aumer). Vorsitzender wurde Karl Neumann, Stellvertreter Dr. Kurt Thomalla. Mit der Geschäftsführung wurden Hans Kitzinger und Kurt Flemming betraut. (2) Die Nachfolge im Vorsitz trat nach Ausscheiden von Karl Neumann im Juli 1938 der Abteilungsleiter Propaganda im RMVP, MinDir Leopold Gutterer, an, gefolgt von MinDir Alfred Ingemar Berndt. In jedem Gau der NSDAP bestand eine Gauarbeitsgemeinschaft aus Vertretern der an der RAS beteiligten Dienststellen und Organisationen. Den Vorsitz führte der Leiter des Reichspropagandaamtes, dem ein hauptamtlicher Geschäftsführer beigegeben war. Als Aufgabengebiete der Schadenverhütung wurden angesehen: 1. Erhaltung der Gesundheit und Arbeitskraft (gesundheitliche Maßnahmen; Betriebsunfallverhütung); 2. Brandverhütung (Feindeinwirkung; Ernte- und Heubrand; Waldbrand; Kinderbrände; Betriebsbrände); 3. Schädlingsbekämpfung (Kartoffelkäferbekämpfung; Rattenbekämpfung; allgemeine Schädlingsbekämpfung); 4. Lebensmittel- und Sachwerterhaltung; 5. Verkehrsunfallverhütung; 6. Kinder- und Hausunfallverhütung. (3) Die Erfolge der RAS blieben hinter den Erwartungen zurück; eine Aufklärungstätigkeit nach reichseinheitlichen Richtlinien und der geplante Organisationsaufbau in der vorgesehenen Form konnten nicht umgesetzt werden. Daher gab Staatssekretär Gutterer am 13. Dezember 1940 den Auftrag, für die zentrale Lenkung der Schadenverhütung eine neue Rechtsform zu schaffen. Die Pläne sahen einen Verein bzw. eine Körperschaft öffentlichen Rechts vor. Diese Pläne wurden offenbar nicht oder nicht in vollem Umfang verwirklicht. (4) Die Satzung vom 1. November 1941 bestimmte einen Verwaltungsrat (bestehend aus Vorsitzendem und Stellvertreter), eine Geschäftsführung sowie einen Beirat. Dem Vorsitzenden oblag die Gesamtaufsicht über die Geschäftsführung der RAS und die Funktion eines Beauftragten des RMVP. Er erteilte der Geschäftsführung bindende Weisungen. (5) Auf Anordnung des Reichsministers Dr. Goebbels wurde im September 1944 die Zentrale der RAS für die Kriegsdauer stillgelegt. Die Weiterführung der"auf dem Gebiete der Schadenverhütung verbleibenden grundsätzlichen und kriegswichtigen Aufgabe" wurde dem RMVP, Abteilung Pro VS (MR Imhoff) übertragen. Die Eingliederung der Gaudienststellen in die Reichspropagandaämter erfolgte bereits Ende April 1944. (6) Anmerkungen (1) Kampf der Gefahr! Monatsblätter für Schadenverhütung, hrsg. vom Amt bzw. Hauptamt für Volkswohlfahrt, später Arbeitsgemeinschaft bzw. Reichsarbeitsgemeinschaft für Schadenverhütung, Jg. 1-6 , Berlin 1934/35-1939; abgelöst durch: Kleine Kriegshefte, Heft 1-12, Berlin 1940-1942; weitere Publikationen: Informationsdienst der Reichsarbeitsgemeinschaft Schadenverhütung (1942), Mitteilungsblatt der Reichsarbeitsgemeinschaft Schadenverhütung (1943). (2) R 55/940, Bl. 2, 9-12. (3) R 5003/1, Bl. 5. (4) Erwogen wurde u.a. die Eingliederung der RAS in die Reichspropagandaleitung (R 5003/1). Weitere Pläne sahen neben der Unterstellung der RAS unter die Dienstaufsicht des RMVP eine gemeinsame Finanzaufsicht durch das Hauptamt für Volkswohlfahrt und das Kuratorium der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft vor, ggf. auch unter Einbeziehung des Reichsschatzmeisters der NSDAP (NS 18/406). (5) R 55/ 940, Bl. 53-56. (6) R 55/940, Bl. 85. 
Reichsarbeitsgemeinschaft Schadenverhütung 

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