Generalinspektor für Wasser und Energie.- Planbestand

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Generalinspektor für Wasser und Energie.- Planbestand 
Geschichte des Bestandsbildners Der Generalinspektor für Wasser und Energie (GIWE) wurde durch Erlass vom 29. Juli 1941(vgl. RGBl. 1941 I, S. 467) zur Führung, Neuordnung und Beaufsichtigung des Energieaufbaues und der Energie- und Wasserwirtschaft eingesetzt. Er hatte die Stellung und Befugnisse eines Reichsministers und eines Preußischen Ministers. Seine Behörde war Oberste Reichsbehörde und Preußische Oberste Landesbehörde. Sie bestand bis zum 8. Mai 1945. Durch denselben Erlass vom 29. Juli 1941 gingen mit wenigen Ausnahmen die Zuständigkeiten des Reichswirtschaftsministeriums auf dem Gebiete der Energiewirtschaft auf den GIWE über. Dieses Aufgabengebiet umfasste im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13. Dez. 1935 (vg. RGBl. 1935 I, S. 1451) alle Organisationsfragen, die energiewirtschaftlichen Großplanungen, Bauvorhaben, Finanzierungsangelegenheiten, Sicherstellung der Gas- und Elektrizitätsversorgung sowie die - über das Gesetz hinausgehenden kriegsbedingten Maßnahmen. Gleichzeitig wurden dem GIWE die Zuständigkeiten des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichsverkehrsministers auf dem Gebiete der Wasserwirtschaft übertagen. Weitere Einzelheiten wurden durch die Erlasse vom 11. Sept. 1941 (vgl. LwRMBl. S. 719 und MBliV. S. 1719) und vom 1. Juni 1942 (vgl. LwRMBl. S. 754) geregelt. Das Reichsverkehrsministerium blieb für den Verkehr auf den Wasserstraßen zuständig, wie in der Bekanntmachung vom 23. Sept. 1941 (vgl. RMBl. S. 251) festgesetzt wurde. Die Abgrenzung der Aufgaben auf dem Gebiet des Gesundheits- und Wasserwesens zwischen dem Reichsministerium des Innern und dem GIWE wurde durch den Erlass vom 9. Aug. 1943 (vgl. MBliV. S. 1332, Mbl. Speer S. 87) geregelt. Zum Generalinspektor für Wasser und Energie wurde durch Erlass vom 29. Juli 1941 (vgl. RGBl. 1941 I, S. 467) der Reichsminister für Bewaffnung und Munition, Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft Dr.-Ing. Fritz   T o d t   (geb. 1891, gest. 8. Febr. 1942) ernannt. Durch Bekanntmachung vom 15. Febr. 1942 (vgl. RGBl. 1942 I, S. 80) wurde Nachfolger des tödlich verunglückten Dr. Todt Architekt Dipl.-Ing. Prof. Albert   S p e e r   (geb. 19. März 1905 – 1. Sept. 1981).  Das Aufgabengebiet des GIWE war in folgende Abteilungen gegliedert: Zu seinem Geschäftsbereich zählten:  Dem GIWE waren zugeordnet:       Energieversorgung sowie Gas- und Wasserversorgung, Weiterhin gehörten zum Geschäftsbereich des GIWE folgende Reichsunternehmungen: Das Energiewirtschaftsgesetz vom 13. Dez. 1935 hatte alle früheren gesetzlichen Bestimmungen dieser Art abgelöst und diente der einheitlichen Führung der Energiewirtschaft (Elektrizität und Gas), dem wirtschaftlichen Einsatz der Energiearten im allgemeinen Interesse, der Sicherung des öffentlichen Einflusses, der Verhinderung volkswirtschaftlich schädlicher Auswirkungen des Wettbewerbs sowie der Förderung von Planungen und Bauvorhaben für den planmäßigen Ausgleich durch Verbundwirtschaft. Im Kriege wurde die Sicherung der allgemeinen Elektrizitäts- und Gasversorgung, insbesondere für die Rüstungsindustrie, in Deutschland und in den besetzten Gebieten zunehmend berücksichtigt. Mit dem Erlass vom 29. Juli 1941 gingen alle Zuständigkeiten des Reichswirtschaftsministeriums im Bereiche der Energiewirtschaft auf den GIWE über. Seine Hauptaufgabe war es, die gesamte Energiewirtschaft durchgreifend für die Erfordernisse der Kriegswirtschaft zu konzentrieren. Aus der Amtsübernahme durch Speer (15. Febr. 1942) ergab sich eine immer engere Verknüpfung der energiewirtschaftlichen Aufgaben mit der Rüstungsindustrie. Diese enge Verbindung des GIWE mit dem Reichsministerium für Bewaffnung und Munition hatte auch eine Reihe von organisatorischen Veränderungen zur Folge und führte fast zu einer Aufspaltung der Aufgaben des GIWE. Die Angelegenheiten der Wasserwirtschaft und Wasserstraßen blieben zwar unverändert. Dagegen sonderten sich die Fragen der Energiewirtschaft (Gas und Elektrizität) bald als selbständig ab. Die Entwicklung begann mit Sparmaßnahmen, die im August 1942 zur Errichtung der Energiestelle beim Rüstungslieferungsamt (im Reichsministerium für Bewaffnung und Munition) führte (vgl. Nachr. Speer 1942 S. 99) und endete im August/September 1943 mit der Bildung des Amtes Energie beim Reichsministerium für Bewaffnung und Munition (vgl. Nachr. Speer, Beilage nach Nr. 31). Dennoch blieb die Energiestelle für Sparmaßnahmen in einzelnen Betrieben weiterhin bestehen, ebenso die durch Erlass vom 11. Dez. 1942 eingerichtete Dienststelle Energieplanung (vgl. Nachr. Speer S. 198). Das neue Amt Energie erfüllte alle Aufgaben der Lenkung und Führung der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft, die sich aus den Verordnungen vom 3. Sept. 1939 (vgl. RGBl. 1939 I, S. 1607) für die Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung und vom 20. Sept. 1939 (vgl. RGBl. 1939 I, S. 1856.) zur Sicherstellung der Gasversorgung, sowie aus dem Erlass vom 6. Aug. 1943 (vgl. RGBl. 1943 I, S. 479.) für den kriegswirtschaftlich zweckmäßigsten Einsatz der Elektrizitätsbetriebe ergaben. Dem Amt Energie wurden unterstellt die beiden Reichslastverteiler Elektrizität und Gas sowie der Sonderbeauftragte für die Energieeinsparung (Die beiden Reichslastverteiler Elektrizität und Gas sowie der Sonderbeauftragte für die Energieeinsparung wurden berufen durch Verordnung vom 22. Juni 1943 siehe RGBl. 1943 I, S. 366.). Zugeordnet waren die Reichsgruppe Energiewirtschaft mit ihren beiden Wirtschaftsgruppen Energieversorgung und Gas- und Wasserversorgung. 
Generalinspektor für Wasser und Energie.- Planbestand 

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