. . "Reichsbeauftragter für das Seefahrtsschulwesen"@deu . "Geschichte des Bestandsbildners\n\nZur Entwicklung des deutschen Seefahrtschulwesens\n\nDie nautische Ausbildung von Seeleuten erfolgte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts durch das Erlernen der mathematischen, astronomischen und instrumentellen Grundlagen von alten Steuerleuten und Kapitänen.\n\nDurch die Ausweitung des Schiffsverkehrs nach Übersee wurden zunehmend höhere Anforderungen an die Schiffsführer gestellt und der Bedarf an qualifiziertem Personal stieg allgemein an. In Preußen wurde zunächst in Stettin (1756) und Emden (1782) eine institutionalisierte nautische Ausbildung eingeführt. Der Ausbau des Navigationsschulwesens erfolgte dort von Anfang an unter staatlicher Regie mit einheitlicher Planung.\n\nIn den Jahren 1869 und 1870 traten gesetzliche Regelungen in Kraft, mit denen die Aufsicht über die Prüfung und Befähigung von Seeleuten zunächst auf den Norddeutschen Bund und wenig später auf das Deutsche Reich überging. Unter Berufung auf bereits 1869 erlassene\"Vorschriften über den Nachweis der Befähigung als Seeschiffer und Seesteuermann auf Deutschen Kauffahrteischiffe\" wurde in den\"Anordnungen für die Prüfung der Schiffer und Seesteuerleute für große Fahr\" sowie den\"Anordnungen über die Prüfung der Seeschiffer für kleine Fahr\" von 1870 verfügt, dass für die Beaufsichtigung des Steuermanns- und Schifferprüfungswesens Inspektoren bestellt werden.\n\nVon da an wurden allgemein einheitliche, am Vorbild Preußens orientierte Regularien eingeführt, welche die je nach Territorium unterschiedlichen Ausbildungsvorschriften ersetzten und eine wissenschaftliche Ausrichtung des nautischen Unterrichts festschrieben, wie sie für das Seefahrtsschulwesen bis in die Gegenwart prägend ist.\n\nDie Bezeichnungen\"Küstenschiffahr\",\"Kleine Fahr\",\"Große Fahr\", letztere unterteilt in\"Europäisch\" und\"Außereuropäische Fahr\" erhielten für diesen Zweck klare Definitionen. Festgelegt wurden auch die Prüfungskriterien für die Schifferprüfungen und Steuermannsprüfungen auf kleiner und großer Fahrt sowie Bestimmungen über die Zulassung zu den jeweiligen Prüfungen. Die Prüfungen selbst umfassten die vier Schwerpunkte:\n\nA. Sprachen,\n\nB. Mathematik mit Arithmetik, Planimetrie, Stereometrie, Ebener Trigonometrie und Sphärischer Trigonometrie,\n\nC. Nautik,\n\nD. Seemannschaft\n\nund konnten mit\"Bestande\" oder\"Mit Auszeichnung bestande\" bzw. mit\"Nicht bestande\" abgeschlossen werden.\n\nDie Eingliederung des Seefahrtsschulwesens in die Verwaltungsstruktur\n\nNach Übernahme der Aufsicht über das Steuermanns- und Schiffer-Prüfungswesens im Jahre 1870 durch das Reich wurden mehrere Prüfungsinspektoren eingesetzt. Diese unterstanden bis 1879 dem Reichskanzleramt (R 1401), von 1879 bis 1917 dem Reichsamt des Innern (R 1501) und von 1917 bis 1926 dem Reichswirtschaftsamt bzw. -ministerium (R 3101). In den Jahren 1926/27 erfolgte eine Zu‧sammenfassung des Reichsinspektors für die See- und Steuermannsprüfungen und des Reichsinspektors für die Schiffsingenieur- und Maschinistenprüfungen unter der Bezeichnung Reichsbeauftragter für das Seefahrtsschulwesen."@deu . "Reichsbeauftragter für das Seefahrtsschulwesen"@deu . .