Reichseisenbahnamt

http://lod.ehri-project-test.eu/instantiations/de-002429-r_4101-deu-de_1958_3468f31e_1344_42a2_9691_e7f74180eba3_deu an entity of type: Instantiation

Reichseisenbahnamt 
Geschichte des Bestandsbildners Geschichte Das Reichseisenbahnamt war eine Behörde des Deutschen Reiches. Es wurde am 16. September 1873 von Reichskanzler Otto von Bismarck unter der amtlichen Bezeichnung"Reichseisenbahnam" mit Sitz in Berlin gegründet. Das Reichseisenbahnamt hatte als Zentralbehörde innerhalb der durch die Verfassung bestimmten Zuständigkeit des Reichs das Aufsichtsrecht über das Eisenbahnwesen wahrzunehmen. Die Aufgabe des Reichseisenbahnamtes bestand darin, die Beziehungen des Staats mit den Eisenbahnverwaltungen zu pflegen und ü ber die Ausf ü hrung der die Eisenbahnen regelnden Gesetze zu wachen. Weitere Aufgaben des Amtes waren z.B. die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden, Verhandlungen ü ber das Verh ä ltnis der Eisenbahnen zur deutschen Reichsmilit ä r-, Telegraphen- und Postverwaltung, die Ausarbeitung einer Signalordnung und die F ü rsorge f ü r gleichm äß ige Bestimmungen ü ber das rechtzeitige Ö ffnen der Wartes ä le und Billetschalter, f ü r ein ordnungsm äß iges Ausrufen der Stationen, Heizung, Erleuchtung und Ventilation der Personenwagen und die Herstellung einheitlicher Verschlussvorrichtungen an den Personen- und G ü terwagen. Ein Regulativ vom 13. März 1876 schrieb vor, dass das Reichseisenbahnamt aus dem Präsidenten des Eisenbahnamts oder seinem Stellvertreter als Vorsitzenden, zwei Räten des Reichseisenbahnamts und drei richterlichen Beamten bestehen sollte . Seine Leiter hatten dafür Sorge zu tragen, das dem Reich zustehende Aufsichtsrecht über das Eisenbahnwesen wahrzunehmen. Weiterhin sollten sie die Ausführung der in der Reichsverfassung festgeschriebenen Grundsätze und weiterer, auf das Eisenbahnwesen bezogenen Gesetze und verfassungsmäßigen Vorschriften überwachen sowie bestehenden Mängeln und Missständen im Eisenbahnwesen entgegenwirken. Die Ausarbeitung eines Reichseisenbahngesetzes stand als weitere Aufgabe der Behörde an, deren erster Leiter Albert (von) Maybach war. Die Pl ä ne scheiterten 1877, so da ß das Reichseisenbahnamt seitdem nur auf die Wahrnehmung der Reichsaufsicht ü ber die deutschen Eisenbahnen, dabei vor allem auf die Vereinheitlichung des Tarifrechts, auf Bauma ß nahmen, das Feldeisen-bahnwesen und auf die Eisenbahnstatistik, beschr ä nkt blieb. Es arbeitete bei strategischen Planungen f ü r die Erweiterung des deutschen Bahnnetzes eng mit dem Gro ß en Generalstab (PH 3) zusammen. Maybach wurde 1879 als Minister des neu geschaffenen preu ß ischen Ministeriums der ö ffentlichen Arbeiten mit der Leitung der preu ß ischen Staatseisenbahnen betraut. Im Juni 1919 wurde das Amt dann zun ä chst dem Reichsverkehrsminister unterstellt, bis im Oktober 1919 seine Aufgaben v ö llig auf das Reichsverkehrsministerium (R 5) ü bergingen. 
Reichseisenbahnamt 

data from the linked data cloud