Vorläufiger Reichswirtschaftsrat
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Vorläufiger Reichswirtschaftsrat
Geschichte des Bestandsbildners
Durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 4. Mai 1920 als Organ der Reichsregierung zur Begutachtung sozial- und wirtschaftspolitischer Gesetzentwürfe von grundlegender Bedeutung vor deren Einbringung im Reichstag gegründet; gedacht als Übergangslösung bis zur Schaffung des in Artikel 165 der Weimarer Verfassung vorgesehenen endgültigen Reichswirtschaftsrats; bestand aus 326 zunächst in zehn Berufs- und Vertretergruppen zusammen gefassten, von berufsständischen Interessenvertretungen und Fachverbänden, der Reichsregierung und dem Reichsrat ernannten Mitgliedern; aufgrund von Interessenkonflikten zwischen Unternehmer- und Arbeitnehmervertretern spätere Gliederung in drei Abteilungen: Unternehmer, Arbeitnehmer, nichtgewerbliche Vertreter; Einfluss der gutachterlichen Tätigkeit im Rahmen der Vollversammlung und der drei großen Hauptausschüsse (Wirtschaftspolitischer Ausschuss, Sozialpolitischer Ausschuss, Finanzpolitischer Ausschuss) auf wirtschafts- und sozialpolitische Entscheidungen des Parlaments blieb begrenzt; zum 31. März 1934 aufgelöst.
Vorläufiger Reichswirtschaftsrat