. . "Reichsverband Deutscher Rentenversicherungsträger"@deu . "Geschichte des Bestandsbildners\n\nDie gesetzliche Grundlage der Rentenversicherung bildeten das 1889 verabschiedete Invaliditäts- und Alterssicherungsgesetz und die Reichsversicherungsordnung von 1911. Letztere fasste die drei Sozialgesetze (Arbeiterkrankenversicherung, Unfall-\n\nversicherung sowie Invaliditäts- und Altersversicherung) zusammen und entwickelte diese weiter.\n\nAm 9. August 1919 wurde in Kassel der „ Verband Deutscher Landesversicherungsanstalten\" (VDL) gegründet. Der Verband setzte sich für die allgemeine Vereinheitlichung des Rentenrechts ein. Außerdem sollte er den Meinungsaustausch zu den gemeinsamen Angelegenheiten der Verbandsmitglieder fördern.\n\nMitglieder waren zunächst die Landes- und Provinzialversicherungsanstalten.\n\nNach Außen wurde der Verband durch den „Ständigen Ausschus\", ein Selbst-verwaltungsorgan des Verbandes, vertreten. Dessen erster Vorsitzender Dr. Theodor Schröder (1860-1951) aus Kassel gilt als einer der Pioniere der Selbstverwaltung der Sozialversicherung und des Genossenschaftswesens. So betreute er vor seiner Tätigkeit im Verband Deutscher Landesversicherungsanstalten v. a. bereits ab 1890 die\n\nErrichtung der Landesversicherungsanstalt Hessen-Nassau (1).\n\nDer Ständige Ausschuss hatte zur Aufgabe, die gemeinsamen Interessen der Landes-versicherungsanstalten nach den Beschlüssen und Richtlinien des Verbandstages wahrzunehmen. Außerdem umfasste sein Aufgabenbereich v. a. die laufenden Verwaltungsgeschäfte, die Jahresrechnungen oder die Vorbereitungen der Verbandstage (2).\n\nAb dem Jahr 1925 gehörten dem Verband alle Landesversicherungsanstalten, zudem die Seekasse, die Reichsbahnversicherungsanstalt sowie der Reichsknappschafts-\n\nverband, also alle übrigen Rentenversicherungsträger, an.\n\n1929 erfolgte die Umbenennung des Verbands in „ Reichsverband Deutscher\n\nLandesversicherungsanstalten\" (RDL) als eingetragener Verein. Zudem erschien in diesem Jahr die erste Ausgabe der Verbandszeitschrift „ Deutsche Invaliden-versicherung\".\n\nDr. Schröder legte mit Wirkung zum 31. Juli 1933 sein Amt als Vorsitzender des Reichsverbands nieder. Zum Nachfolger wurde laut Satzung der bisherige dritte\n\nVorsitzende und Syndikus Landrat Görling bestimmt.\n\nMit Inkrafttreten des „Aufbau-Gesetze\" vom 05.07.1934 (4) fand auch im Reichsverband eine Umorganisation statt. Das Führerprinzip löste das Selbstverwaltungsprinzip ab.\n\n1936 wechselte der Sitz des Verbandes von Kassel nach Düsseldorf, ein Jahr später gehörten dem Verband 29 Landesversicherungsanstalten an.\n\nAls 1938 der Beitritt der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte zum RDL erfolgte, wurde der Verband in „ Reichsverband Deutscher Rentenversicherungsträger\" (RDR) mit Sitz in Berlin umbenannt.\n\nDie Verbandszeitschrift wurde 1939 in „ Deutsche Rentenversicherung\" umbenannt und im Jahr 1944 kriegsbedingt eingestellt.\n\nWährend des Zweiten Weltkrieges wuchs die Anzahl der Landesversicherungs-anstalten durch territoriale Eingliederungen und Gebietsbesetzung auf 40 an.\n\nNach dem Zweiten Weltkrieg arbeitete der Verband als „ Verband Deutscher\n\nRentenversicherungsträger\" (VDR) weiter. Mitglieder waren zunächst nur die\n\nVersicherungsträger der britischen Besatzungszone. Der Zusammenschluss mit den weiteren Westalliierten Zonen erfolgte 1948 unter gleichem Namen\n\n(„Verband Deutscher Rentenversicherungsträge\") mit Sitz in Frankfurt a. M.\n\nBei der Neuorganisation der Rentenversicherung entstand 2005 dann die\n\n„ Deutsche Rentenversicherung Bund\".\n\n(1) Vgl. Tennstedt, Florian, „Schroeder, Johann Georg Theodo\", in: Neue Deutsche Biographie 23 (2007), S. 576-577 [Onlinefassung]\n\n(2) Vgl. Erste Satzung des Verbandes, in: BArch R 40/32\n\n(3) Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung vom 5. Juli 1934 (Reichsgesetzblatt I S. 577)\n\nAufgaben und Organisation\n\nDie für die Durchführung der Unfallversicherung zuständigen Dienststellen und Behörden lassen sich in zwei Hauptgruppen unterteilen: die Berufsgenossenschaften (einschl. Seekasse) und in die Ausführungsbehörden. Die Berufsgenossenschaften, (im Jahre 1933 102 BGs im Reichsgebiet), waren zuständig für die gewerblichen Betriebe und Berufszweige, Verantwortlich für die Betriebe und Dienststellen des Reichs, der Länder oder auch der Kommunen, Kompetenzüberschneidungen eingeschlossen, waren laut § 892 der Reichsversicherungsverordnung die Ausführungsbehörden (193 an der Zahl im Jahre 1933).\n\nZu den Aufgaben zählten die Unfallverhütung, die Entschädigung bei\n\nErwerbsunfähigkeit oder bei Verlust des Ernährers, sowie die Entschädigung für Folgen eingetretener Unfälle. Letztere zwei Aufgaben konnten jedoch an die zuständige Krankenkasse übertragen werden, wenn die betroffene Person krankenversichert war. Unter Umständen konnten auch die Arbeitsämter in Fällen von Umschulung oder Arbeitsplatzvermittlung eingeschaltet werden.\n\nAußerdem lag es im Zuständigkeitsbereich der RafU, bei eingetretenen Unfällen die Untersuchung zu veranlassen und gegebenenfalls Entscheidungen über die Auszahlung von Entschädigungen auf der Basis von ärztlichen Berichten und Gutachten zu treffen.\n\nDie Reichsausführungsbehörde für Unfallversicherung (RafU) wurde am 8. April 1921 durch einen Erlass des Reichsarbeitsministers konstituiert. (1) Sie sollte nach dem Ersten Weltkrieg die militärischen Verwaltungsbehörden und die Werftverwaltungen der Marine auf dem Gebiet der Unfallversicherung ersetzen. Durch diesen Zusammenschluss der ehemaligen Unfallabteilungen vermied man die nach § 892 Reichsversicherungsordnung (RVO) notwendige Errichtung neuer Ausführungsbehörden bei jedem Ressort. Daraus folgte eine erhebliche Einsparung an Personal und Kosten.\n\nVorgängerbehörden waren:\n\n- Unfallabteilungen der ehemaligen Abwicklungs-Intendanturen der militärischen Institute in Berlin und München\n\n- Abwicklungs-Intendanturen des früheren XII. Armeekorps in Dresden und des früheren XIII. Armeekorps in Stuttgart\n\n- Ausführungsbehörde der Marinewerft in Wilhelmshaven.\n\nDie Behörde wurde als Ausführungsbehörde für die zum Geschäftsbereich des Reichsministers des Innern, des Reichsschatzministers und des Reichsarbeitsministers gehörenden Betriebe, für die das Reich Träger der Unfallversicherung ist, bestimmt.\n\nDie RafU, mit Sitz in Berlin, gehörte unter Aufsicht des Reichsversicherungsamtes zum Geschäftsbereich des Reichsarbeitsministers. Die Leitung übernahm Oberregierungsrat Dr. Walter Rehdans (2), welcher zuvor beim Reichsschatzministerium tätig war.\n\nNachdem sich die Behörde anfangs noch in Kompetenzstreitigkeiten unter anderem gegen die Ausführungsbehörde der Marinewerft Wilhelmshaven durchsetzen konnte, scheiterte ihr Bestehen bereits im zweiten Jahr an fehlenden finanziellen Mitteln.\n\nMit Wirkung vom 19. September 1922 gingen ihre Aufgaben auf das Hauptversicherungsamt Berlin als Ausführungsbehörde für Reichsbetriebe nach\n\n§ 892 der RVO über. Ab dem 20. September 1923 war dann das Versorgungsamt I in Berlin als Ausführungsbehörde für die Unfallversicherung tätig. Die Zuständigkeit blieb hier bis Ende 1939.\n\nMit Wirkung vom 1. Januar 1940 wurde wieder eine eigene „Reichsausführungsbehörde für Unfallversicherun\" geschaffen, die dem Reichsversicherungsamt unterstellt war. Die Leitung übernahm Dr. Günther Werk (*13.7.1902) (3).\n\nIm April 1941 kam es aufgrund der territorialen Expansion des Deutschen Reiches zur Bildung mehrerer Außenstellen. Diese befanden sich in Wien, zuständig für Wien, Ober- und Niederdonau, in Graz, zuständig für die Steiermark und Kärnten, in Innsbruck, zuständig für Salzburg und Tirol, und in Reichenberg, zuständig für das Sudetenland.\n\n(1) Amtsblatt für die Reichsschatzverwaltung Nr. 39 vom 11.05.1921 Abschnitt 648\n\n(2) Dr. Walter Rehdans, geb. 10.08.1878, BArch R 9361-I/ 2803\n\n(3) siehe Bestände Bundesarchiv"@deu . "Reichsverband Deutscher Rentenversicherungsträger"@deu . .