Reichspensionsamt
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Reichspensionsamt
Geschichte des Bestandsbildners
Der Versailler Vertrag sah grundsätzlich die Entmilitarisierung des Versorgungswesens vor. Unmittelbar nach dem Kriege waren die Bezirkskommandos zuständig für die Versorgung der sogenannten Unterklassen (Chargen, Mannschaften) und die Kriegsministerien der Militärkontingente des Deutschen Reichs für die der Oberklassen (Offiziere, Beamte). Nach der „Festsetzung“ der Versorgungsansprüche durch diese militärischen Stellen erfolgte die „Regelung“ (Anwendung, Zahlbarmachung) und die Rechnungslegung bei den Zivilbehörden, den Regelungsabteilungen der Regierungen. Nach Auflösung der alten Wehrmacht blieb es grundsätzlich bei dieser Teilung: an die Stelle der Bezirkskommandos und der Corpsintendanturen traten die Versorgungsbehörden des Reichsarbeitsministeriums und an die Stelle der Kriegsministerien das Reichspensionsamt für die ehemalige Wehrmacht.Die einzelnen Pensionsabteilungen der Kriegsministerien gehörten zunächst den Heeresabwicklungsämtern und die Pensionsabteilung des Reichsmarineamts dem Abwicklungsamt des Reichsmarineamts an. Aufgrund einer Besprechung im Reichsministerium des Innern vom 25. November 1920 kamen mit Wirkung vom 01. Januar 1921 die Abwicklungsabteilungen des Versorgungsdepartements des Heeresabwicklungsamts Preußen, die entsprechenden Abteilungen der Marine- und der Kolonialverwaltung in den Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern. Nur das Wiederaufbauministerium behielt noch seine Abwicklungspensionsabteilung der Schutztruppenverwaltung. Dementsprechend übertrug die Verordnung vom 29. Dezember 1920 (RGBl. 1921, S. 29) mit Wirkung vom 01. Januar 1921 die Bearbeitung von Militärpensions- und Versorgungsangelegenheiten, soweit diese nicht schon durch die Verordnung vom 05. Oktober 1919 (RGBl. 1784) das Reichsarbeitsministerium wahrzunehmen hatte, dem Reichsministerium des Innern.Die Pensions- und Beamtenfürsorgeabteilungen nahmen mit dem 01. Apr. 1921 ihre Tätigkeiten auf. Es waren folgende:1) Beamtenpersonalabteilung bzw. seit Apr. 1921 Pensionsabteilung (ehem. Heer) H 2 und R II, vom Heeresabwicklungsamt im Preußischen Kriegsministerium übernommen2) Beamtenpersonalabteilung bzw. Pensionsabteilung (ehem. Marine), früher im Wesentlichen die Abteilungen P I und P II der Abwicklungsstelle beim Chef der Marineleitung, mit den Beamtenfürsorgestellen Kiel und Wilhelmshaven, die keine eigenen Registraturen hatten, sondern den dortigen Reichsarchivzweigstellen angegliedert waren.3) Pensionsabteilung für ehemalige bayrische Offiziere in München,4) Pensionsabteilung für ehemalige aktive württembergische Offiziere in Stuttgart, sie ressortierten von den Abteilungen I b (1921) bzw. VI (1922) des Reichsministeriums des Innern.Sie hatten die Pensionierungs-, Versorgungs- und Wartestandsangelegenheiten der früheren Offiziere, Beamte und deren Hinterbliebenen sowie der Kapitulation zu bearbeiten, seit September 1921 unter Mitwirkung der vom Reichsarbeitsministerium ressortierenden Versorgungsstellen. Im gleichen Monat übernahmen die Pensionsabteilungen auch die Bearbeitung der Pensionen der Unterbeamten der alten Wehrmacht und ihrer Hinterbliebenen. Trotz der in einem Schreiben vom 07. Dezember 1921 vom Reichsarbeitsministerium geäußerten grundsätzlichen Bedenken gegen eine Zentralisierung der Pensionsabteilungen und trotz der Anregung, ihre Zuständigkeit den Versorgungsbehörden zu übertragen, beauftragte der Reichsinnenminister den Ministerialrat in der Abteilung VI von Jacobi am 31. Januar 1922 mit der Oberleitung der nicht etatisierten Pensionsabteilungen, die zu einem Pensionsamt vereinigt werden sollten. Gottfried von Jacobi, der Sohn des Staatssekretärs des Reichsschatzamts (1886-1888), war als Landrat von Halle 1915 ins Ministerium berufen worden und war Referent für Militär- und Versorgungsangelegenheiten, soweit diese seit dem 01. Januar 1921 auf das Reichsministerium des Innern übergegangen waren (s.o.).Durch die Verordnung vom 17. Juli 1922 wurde mit Wirkung vom 01. Apr. 1922 das Reichspensionsamt für die ehemalige Wehrmacht (RGBl. I, 600) als nachgeordnete Behörde des Reichsministeriums des Innern geschaffen. Sein Präsident war von Jacobi. Es hatte 5 Abteilungen: Preußen, Marine mit den Zweigstellen in Kiel und Wilhelmshaven, Bayern, Sachsen und Württemberg.Während bei den Versorgungsbehörden des Reichsarbeitsministerium „Festsetzung“ und „Regelung“ der Versorgungs- und Pensionsansprüche von ein und derselben Stelle wahrgenommen wurden, hatte das Reichspensionsamt für die sogenannten Oberklassen (ehemals aktive Offiziere, Heeresbeamte und ihre Hinterbliebenen) die Versorgungsansprüche festzusetzen, deren „Regelung“ dann aber den Hauptversorgungsämtern angegliederten Regelungsabteilungen oblag. Diese Verteilung von „Festsetzung“ und „Regelung“ auf verschiedene Ressorts hatte nicht nur oft Doppelarbeit und Reibungen zwischen dem Reichsministerium des Innern und dem Reichsarbeitsministerium zur Folge, sondern auch lebhafte Klagen der betreuten ehemaligen Offiziere selbst über Unpünktlichkeit ihrer Gehaltszahlungen und der Teuerungszuschläge. Mit Vorbereitungen im Reichsministerium des Innern zu einer Umorganisation oder mit der Errichtung eines Organisationsreferates im Reichspensionsamt, das den Dienstbetrieb vereinfachen und beschleunigen sollte, konnte man natürlich keine richtige Abhilfe schaffen. Die Unterstellung der für das Versorgungswesen zuständigen nachgeordneten Behörden unter ein Ministerium und die Dezentralisierung auf die Haupt- und Versorgungsämter lagen daher nahe. Sie war bisher immer mit dem Argument, dass bei der großen Verschiedenheit der Interessen der Berufsoffiziere und der nur vorübergehend im Dienst der Wehrmacht gewesenen Personen die Vertretung dieser verschiedenartigen Interessen durch ein und denselben Minister sich nicht empfehle, bekämpft worden.Was aber diesen Fragen die parteipolitische Schärfe gab und sie zum heißen Eisen werden ließ, dem die beteiligten Ressorts aus dem Wege zu gehen wünschten, waren eine Reihe von Vorfällen im Reichspensionsamt selbst. So hatte ein Referent des Reichspensionsamts mit Vervielfältigungsapparaten des Amtes private Rundschreiben herstellen lassen, aus denen man später, als ein Hilfsamtsgehilfe einen solchen Durchschlag aus dem Papierkorb holte und die Sache anzeigte, monarchische Propaganda entnehmen zu können glaubte. Der Hilfsamtsgehilfe wurde auf Anzeige des Präsidenten von Jacobi wegen Diebstahls zu 3.000 RM Geldstrafe verurteilt, in der Berufungsverhandlung am 04. Oktober 1923 aber freigesprochen, dem Referenten wurde gekündigt. Andere Vorkommnisse, wie Beschmutzung der Flaggentafeln, die wie in anderen öffentlichen Gebäuden zur Propaganda auch im Reichspensionsamt aufgehängt worden waren und Beschwerden des Betriebsrates des Reichspensionsamts gegen den Präsidenten und gegen den Staatssekretär des Reichsinnenministeriums von Welser, sie seien nicht republiktreu, wurden von der roten Presse aufgegriffen. In der „Berliner Volkszeitung“ fiel das Wort vom „Jacobischen System“, im Reichstag gab es „kleine Anfragen“, der Kommunist Eichhorn nannte das Reichspensionsamt „das Reichsamt für nationalsozialistische Unverschämtheiten“.Schon dieser Schwierigkeiten wegen versuchte das Reichsministerium des Innern, unterstütz vom Reichssparkommissar, das auch in seiner sachlichen Berechtigung verunglückte, desorganisierte Reichspensionsamt dem Reichsarbeitsministerium zuzuschieben. Der Reichsarbeitsminister Dr. Brauns wollte aber nur unter der Bedingung einer allgemeinen Grenzbereinigung zwischen seinem Ressort und dem Reichsministerium des Innern hinsichtlich der noch mein letzteren Ressort verbliebenen Wohlfahrtspflege und des Armenwesens zustimmen und konnte für seinen Standpunkt auch zwei Reichstagsentschließungen vom 17. Mai und vom 15. Juli 1922 anführen. Es gelang ihm aber nicht, sich in diesem Zusammenhang mit seinen Forderungen, die auch den Wunsch nach der Übernahme je eines Referenten des Wiederaufbau- und des Reichsministerium des Innern einschlossen, durchzusetzen. Unter Vorbehalt der künftigen haushaltsrechtlichen Regelung stimmte er aber dem Entwurf der Verordnung vom 30. Juni 1923 (RGBl. I, 512) zu.Damit ging zum 01. Juli 1923 das Reichspensionsamt einschließlich der bisher beim Wiederaufbauministerium verbliebenen Versorgungsangelegenheiten der Schutztruppen in den Geschäftsbereich des Reichsarbeitsministeriums über.Die Angelegenheit der in den Wartestand versetzten Beamten, die bisher vom Reichspensionsamt wahrgenommen wurden, kamen aufgrund der Verordnung vom 08. September 1923 (RGBl. I, 877) zum Geschäftsbereich der Zentralausgleichsstelle beim Reichsministerium des Innern. Beim Reichsarbeitsministerium verblieben jedoch die geldliche Abfindung, Errechnung der Ruhegehalts- und Wartestandsbezüge sowie der Teuerungszulagen, Steuerfragen, Pfändungssachen usw.Die endgültige Auflösung des Reichpensionsamts erfolgte zum 31. März 1924 (01. Apr. 1924) durch die Verordnung vom 09. Februar 1924 (RGBl. 1924 I, 65). Seine bis zu diesem Zeitpunkt ihm noch verbliebenen Aufgaben übernahmen - durch Erlass des Reichsministeriums des Innern vom 29. Februar 1924 – die Versorgungsbehörden des Reichsarbeitsministeriums und die auf Grund des Gesetzes über das Verfahren in Versorgungssachen vom 10. Januar 1922 errichteten Hauptversorgungsämter.
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