. . "Reichsarbeitsministerium"@deu . "Geschichte des Bestandsbildners\n\nVon 1880 bis 1917 Bearbeitung der Bereiche Sozialversicherung, Gewerbehygiene, Arbeits‧schutz und Gewerbeordnung in der Abteilung für Handel und Gewerbe im Reichsamt des Innern; Oktober 1917 Übergang der Zuständigkeiten auf das neue Reichswirtschaftsamt; Ende 1918 Gründung des Reichsarbeitsamtes; Anfang 1919 Errichtung des Reichsarbeits‧ministeriums mit den Zuständigkeiten Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Arbeitsvermittlung, Sozial‧versicherung, Wohnungsfürsorge und Wohlfahrt; der Aufgabenbereich erweiterte sich 1934 durch die Einsetzung von Reichstreuhändern der Arbeit zur Regelung von Tarifen, durch die Übernahme der sozialpolitischen Kompetenzen des Preußischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie des Siedlungs- und Wohnungswesens - mit Ausnahme des ländlichen Siedlungswesens - und 1938 durch die Eingliederung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung; Einengung der Zuständigkeiten 1940 bzw. 1942 mit der Er‧nennung des Reichskommissars für den sozialen Wohnungsbau (seit 1942: Reichswoh‧nungskommissar) und des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz innerhalb des Vierjahresplanes, der sich jedoch der Abteilung V bediente.\n\nAufgaben und Organisation\n\nDie für die Durchführung der Unfallversicherung zuständigen Dienststellen und Behörden lassen sich in zwei Hauptgruppen unterteilen: die Berufsgenossenschaften (einschl. Seekasse) und in die Ausführungsbehörden. Die Berufsgenossenschaften, (im Jahre 1933 102 BGs im Reichsgebiet), waren zuständig für die gewerblichen Betriebe und Berufszweige, Verantwortlich für die Betriebe und Dienststellen des Reichs, der Länder oder auch der Kommunen, Kompetenzüberschneidungen eingeschlossen, waren laut § 892 der Reichsversicherungsverordnung die Ausführungsbehörden (193 an der Zahl im Jahre 1933).\n\nZu den Aufgaben zählten die Unfallverhütung, die Entschädigung bei\n\nErwerbsunfähigkeit oder bei Verlust des Ernährers, sowie die Entschädigung für Folgen eingetretener Unfälle. Letztere zwei Aufgaben konnten jedoch an die zuständige Krankenkasse übertragen werden, wenn die betroffene Person krankenversichert war. Unter Umständen konnten auch die Arbeitsämter in Fällen von Umschulung oder Arbeitsplatzvermittlung eingeschaltet werden.\n\nAußerdem lag es im Zuständigkeitsbereich der RafU, bei eingetretenen Unfällen die Untersuchung zu veranlassen und gegebenenfalls Entscheidungen über die Auszahlung von Entschädigungen auf der Basis von ärztlichen Berichten und Gutachten zu treffen.\n\nDie Reichsausführungsbehörde für Unfallversicherung (RafU) wurde am 8. April 1921 durch einen Erlass des Reichsarbeitsministers konstituiert. (1) Sie sollte nach dem Ersten Weltkrieg die militärischen Verwaltungsbehörden und die Werftverwaltungen der Marine auf dem Gebiet der Unfallversicherung ersetzen. Durch diesen Zusammenschluss der ehemaligen Unfallabteilungen vermied man die nach § 892 Reichsversicherungsordnung (RVO) notwendige Errichtung neuer Ausführungsbehörden bei jedem Ressort. Daraus folgte eine erhebliche Einsparung an Personal und Kosten.\n\nVorgängerbehörden waren:\n\n- Unfallabteilungen der ehemaligen Abwicklungs-Intendanturen der militärischen Institute in Berlin und München\n\n- Abwicklungs-Intendanturen des früheren XII. Armeekorps in Dresden und des früheren XIII. Armeekorps in Stuttgart\n\n- Ausführungsbehörde der Marinewerft in Wilhelmshaven.\n\nDie Behörde wurde als Ausführungsbehörde für die zum Geschäftsbereich des Reichsministers des Innern, des Reichsschatzministers und des Reichsarbeitsministers gehörenden Betriebe, für die das Reich Träger der Unfallversicherung ist, bestimmt.\n\nDie RafU, mit Sitz in Berlin, gehörte unter Aufsicht des Reichsversicherungsamtes zum Geschäftsbereich des Reichsarbeitsministers. Die Leitung übernahm Oberregierungsrat Dr. Walter Rehdans (2), welcher zuvor beim Reichsschatzministerium tätig war.\n\nNachdem sich die Behörde anfangs noch in Kompetenzstreitigkeiten unter anderem gegen die Ausführungsbehörde der Marinewerft Wilhelmshaven durchsetzen konnte, scheiterte ihr Bestehen bereits im zweiten Jahr an fehlenden finanziellen Mitteln.\n\nMit Wirkung vom 19. September 1922 gingen ihre Aufgaben auf das Hauptversicherungsamt Berlin als Ausführungsbehörde für Reichsbetriebe nach\n\n§ 892 der RVO über. Ab dem 20. September 1923 war dann das Versorgungsamt I in Berlin als Ausführungsbehörde für die Unfallversicherung tätig. Die Zuständigkeit blieb hier bis Ende 1939.\n\nMit Wirkung vom 1. Januar 1940 wurde wieder eine eigene „Reichsausführungsbehörde für Unfallversicherun\" geschaffen, die dem Reichsversicherungsamt unterstellt war. Die Leitung übernahm Dr. Günther Werk (*13.7.1902) (3).\n\nIm April 1941 kam es aufgrund der territorialen Expansion des Deutschen Reiches zur Bildung mehrerer Außenstellen. Diese befanden sich in Wien, zuständig für Wien, Ober- und Niederdonau, in Graz, zuständig für die Steiermark und Kärnten, in Innsbruck, zuständig für Salzburg und Tirol, und in Reichenberg, zuständig für das Sudetenland.\n\n(1) Amtsblatt für die Reichsschatzverwaltung Nr. 39 vom 11.05.1921 Abschnitt 648\n\n(2) Dr. Walter Rehdans, geb. 10.08.1878, BArch R 9361-I/ 2803\n\n(3) siehe Bestände Bundesarchiv"@deu . "Reichsarbeitsministerium"@deu . .