. . "Reichsforstamt"@deu . "Geschichte des Bestandsbildners\n\nMit Gesetz vom 3. Juli 1934 (RGBl. I S. 534) wurde das Reichsforstamt als oberste Reichsbehörde mit Göring als\"Reichsforstmeiste\" - in Jagdsachen als\"Reichsjägermeiste\" - gegründet. Mit Wirkung vom 1. März 1935 (RGBl. I S. 305) erfolgte die sachliche und räumliche Zusammlegung des Preußischen Landesforstamtes mit dem Reichsforstamt. Zu den Aufgaben des Reichsforstamts gehörten die Verwaltung bzw. Beaufsichtigung der staatlichen bzw. nichtstaatlichen Forsten (ab 1940), die Fortlichen Hochschulen (bis 1938), die Forst- und Holzwirtschaftspolitik, der Natur-, Vogel- und Pflanzenschutz, die Jagdgesetzgebung, Jagdverwaltung und Jagdpolizei."@deu . "Reichsforstamt"@deu . .