Reichsaufsichtsamt für das Kreditwesen

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Reichsaufsichtsamt für das Kreditwesen 
Geschichte des Bestandsbildners 1939 durch die Verordnung zur Änderung des Reichsgesetzes über das Kreditwesen Ablösung des Reichskommissars für das Kreditwesen durch das Reichsaufsichtsamt, das dem Reichswirtschaftsminister unterstand Aufgabe war die Aufsicht über sämtliche inländische Kreditinstitute und der Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute und die Kontrolle bei der Einhaltung des Gesetzes über das Kreditwesen das Amt hatte eine entscheidende Stellung bei der Überprüfung von Kreditinstituten, bei der Zulassung neuer Institute, der Regelung der Zinssätze, des Wettbewerbs, der Liquidität und der Rentabilität der Kreditinstitute 1944 Auflösung des Amtes. Die ehemals unter der Koblenzer Signatur R 166 verwahrten Akten des Reichsversicherungsamtes sind zum Bestand Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen B 280 genommen worden. 
Reichsaufsichtsamt für das Kreditwesen 

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