Nationalsozialistische Justiz

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Nationalsozialistische Justiz 
Geschichte des Bestandsbildners Nach Vereinheitlichung der Gerichtsorganisation und des Verfahrensrechts der Länder zum 1. Januar 1877 Verselbständigung der Rechtsabteilung des Reichskanzleramtes als Reichsju‧stizamt (seit 1919 Reichsjustizministerium); 22. Oktober 1934 Vereinigung mit dem preußischen Justizministerium; 1934/35 Übernahme der Landesjustizverwaltungen Mit Errichtung des Volksgerichtshofes 1934 wurde als Anklagebehörde in ständiger Vertre‧tung des Leipziger Oberreichsanwalts beim Reichsgericht das Amt des Reichsanwalts, Zweigstelle Berlin, geschaffen, die nach ihrer Verselbständigung im Dezember 1937 Ober‧reichsanwalt beim Volksgerichtshof hieß; die Zuständigkeit wurde nach Kriegsbeginn und insbesondere durch die Verordnung vom 21. Februar 1940 erbeblich erweitert: Neben Straf‧sachen wegen Hoch- und Landesverrats konnte der Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof nunmehr auch Anklage wegen Wehrkraftzersetzung und Wehrmittelbeschädigung erheben. Der Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof fungierte als Registraturbildner für die vor dem Volksgerichtshof geführten Verfahren Mit der Ausweitung der Zuständigkeit des Reiches auf straf- und prozessrechtliche Angele‧genheiten 1879 beim Reichsgericht als Reichsanwaltschaft errichtet; wirkte als Revisionsin‧stanz des Reichsgerichts vor allem bei Strafverfahren mit, jedoch ohne eigene Registratur‧bildung; Anklagebehörde im ersten und letzten Rechtszuge für die Strafverfolgung von Hoch- und Landesverrat; die Akten dieser von bestimmten Strafsenaten des Reichsgerichts und vom Staatsgerichtshof zum Schutz der Republik entschiedenen Verfahren gelangten in die Registratur des Oberreichsanwalts 
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