Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof

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Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof 
Geschichte des Bestandsbildners Mit Errichtung des Volksgerichtshofes 1934 wurde als Anklagebehörde in ständiger Vertre‧tung des Leipziger Oberreichsanwalts beim Reichsgericht das Amt des Reichsanwalts, Zweigstelle Berlin, geschaffen, die nach ihrer Verselbständigung im Dezember 1937 Ober‧reichsanwalt beim Volksgerichtshof hieß; die Zuständigkeit wurde nach Kriegsbeginn und insbesondere durch die Verordnung vom 21. Februar 1940 erbeblich erweitert: Neben Straf‧sachen wegen Hoch- und Landesverrats konnte der Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof nunmehr auch Anklage wegen Wehrkraftzersetzung und Wehrmittelbeschädigung erheben. Der Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof fungierte als Registraturbildner für die vor dem Volksgerichtshof geführten Verfahren 
Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof 

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