Volksgerichtshof

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Volksgerichtshof 
Geschichte des Bestandsbildners Durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24. April 1934 wurden dem Reichsgericht die bislang von ihm erst- und letztinstanzlich verhandelten politischen Strafsachen, insbesondere Hoch- und Landesverrat, entzogen und dem neu gebildeten Volksgerichtshof übertragen; die auf den Volksgerichtshof bezogenen staatsanwaltschaftlichen Funktionen wurden zunächst von einer in Berlin etablierten Außen‧stelle der Reichsanwaltschaft des Reichsgerichts in Leipzig wahrgenommen; mit Wirkung vom 18. April 1936 fungierte als Anklagebehörde ein eigener Reichsanwalt, ab Dezember 1937 der Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof; im Februar 1940 erfuhr der Volksgerichtshof durch Verordnung eine erhebliche Erweiterung seiner Zuständigkeit: Diese erstreckte sich nunmehr auch auf Delikte der Wehrkraftzersetzung, Wehrmittelbeschädigung sowie"Feind‧begünstigun" und Rundfunkvergehen; letzte Verhandlungen fanden noch Ende April 1945 statt 
Volksgerichtshof 

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