. . "Reichsarbeitsgericht"@deu . "Geschichte des Bestandsbildners\n\nDas Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926 schuf eine dreistufige Arbeitsgerichtsbarkeit: Ar‧beitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Reichsarbeitsgericht, die über Rechtsstreitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien sowie zwischen einzelnen Arbeitgebern und Arbeitneh‧mern entschied; das Reichsarbeitsgericht wurde 1927 am Reichsgericht errichtet."@deu . "Reichsarbeitsgericht"@deu . .