Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik

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Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik 
Geschichte des Bestandsbildners Auf Grund des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 beim Reichsgericht errichtet; zugleich Verfassungs-, Straf- und Verwaltungsgericht; entschied als Verfassungs‧gericht über Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Reich und den Ländern bei beabsichtigter Auflösung von Vereinen, Verbänden und Versammlungen; fungierte als Strafgericht für alle unter das Republikschutzgesetz fallenden Straftaten, wobei die Reichsanwaltschaft Anklage‧behörde war; zugleich Verwaltungsgericht, Beschwerdeinstanz gegen alle auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutze der Republik ergangenen Verwaltungsverfügungen der Länder, insbesondere gegen die Verbote von Parteien, Vereinen und sonstigen Organisatio‧nen sowie von Zeitungen und Zeitschriften 
Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik 

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