Oberreichsanwalt beim Reichsgericht

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Oberreichsanwalt beim Reichsgericht 
Geschichte des Bestandsbildners Mit der Ausweitung der Zuständigkeit des Reiches auf straf- und prozessrechtliche Angele‧genheiten 1879 beim Reichsgericht als Reichsanwaltschaft errichtet; wirkte als Revisionsin‧stanz des Reichsgerichts vor allem bei Strafverfahren mit, jedoch ohne eigene Registratur‧bildung; Anklagebehörde im ersten und letzten Rechtszuge für die Strafverfolgung von Hoch- und Landesverrat; die Akten dieser von bestimmten Strafsenaten des Reichsgerichts und vom Staatsgerichtshof zum Schutz der Republik entschiedenen Verfahren gelangten in die Registratur des Oberreichsanwalts 
Oberreichsanwalt beim Reichsgericht 

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