Reichsgericht
http://lod.ehri-project-test.eu/instantiations/de-002429-r_3002-deu-de_1958_b1b33dff_94eb_4acc_a49c_4bd450fb801f_deu an entity of type: Instantiation
Reichsgericht
Geschichte des Bestandsbildners
1879 Bildung des Reichsgerichts in Leipzig, hervorgegangen aus dem 1869 errichteten Bun‧desoberhandelsgericht (seit 1871 Reichsoberhandelsgericht); in erster Linie zuständig als erst- und einziginstanzliches Gericht für politische Strafsachen (Hoch- und Landesverrat) bis 1934; zugleich auch letzte Revisionsinstanz in Zivil- und Strafsachen; Reichsschiedsgericht zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Bundesstaaten; Disziplinargericht für die Mitglieder des Reichsgerichts sowie als Berufunginstanz der Anwaltskammer; 1879 als An‧klagebehörde des Oberreichsanwalts beim Reichsgericht eingerichtet; eigene Bereiche beim Reichsgericht: Bibliothek und Bürodirektor (ab 1919 Hauptbüro); auf der Grundlage der Verfassung von 1919 Erweiterung der Kompetenzen: Verfolgung von Kriegs‧verbrechen im Ersten Weltkrieg, Schlichtung von Streitfällen zwischen dem Reich und den Ländern, Rechtsprechung in gegen die Verfassung der Weimarer Republik gerichteten politischen Strafsachen sowie Revisionsinstanz gegen Berufungsurteile der Landesarbeitsgerichte (Reichsarbeitsgericht); durch Errichtung des Volksgerichtshofes (1934) sowie der Behörde des Oberreichsanwalts beim Volksgerichtshof (1936) Zuständigkeit des Reichsgerichts in politischen Strafsachen außerordentlich eingeschränkt; seit 1940 konnte der Oberreichsan‧walt beim Reichsgericht gegen alle von unteren Gerichten erlassene Strafurteile die Nichtig‧keitsbeschwerde beim Besonderen Strafsenat (1940-1945) einlegen und eine Art Revisions‧verhandlung herbeiführen
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