Deutsches Staatsministerium für Böhmen und Mähren (zuvor Reichsprotektor in Böhmen und Mähren)
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Deutsches Staatsministerium für Böhmen und Mähren (zuvor Reichsprotektor in Böhmen und Mähren)
Geschichte des Bestandsbildners
Im März 1939 wurde das Amt des Reichsprotektors in Böhmen und Mähren eingerichtet. Wesentliche Befugnisse gingen gemäß Führererlaß vom 20.8.1943 auf das Deutsche Staatsministerium für Böhmen und Mähren über, das aus dem Amt des Staatssekretärs beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren geschaffen wurde. (Stand: Vorarbeiten zur Gemeinsamen Beständeübersicht, Sommer 1990)
Deutsches Staatsministerium für Böhmen und Mähren (zuvor Reichsprotektor in Böhmen und Mähren)