Hauptverwaltung der Reichskreditkassen

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Hauptverwaltung der Reichskreditkassen 
Geschichte des Bestandsbildners Reichskreditkassen (RKK) wurden im September 1939 ursprünglich nur im besetzten Polen eingerichtet und fungierten zunächst als eine Art Zentralnotenbank für das Generalgouvernement; ab Mai 1940 Einrichtung der RKK auch in allen anderen besetzten Gebieten und damit erhebliche Erweiterung der Stellung und Aufgaben; die RKK regelten den Zahlungs- und Kreditverkehr für die deutschen Truppen und Verwaltungsbehörden und sollten den Wiederaufbau bzw. die Wiederaufnahme des Geld- und Kreditwesens in den besetzten Ländern vorbereiten; Hauptaufgabe war dabei die Ausgabe von Reichskreditkassenscheinen, die neben ihrer Funktion als Wehrmachtsgeld auch, neben der Landeswährung oder als neugeschaffene provisorische Landeswährung, gesetzliche Zahlungsmittel in den besetzten Gebieten waren; darüber hinaus waren die RKK bei der Ausgabe von Darlehen, der Wechseldiskontierung und im Giroverkehr tätig; oberste Verwaltungsbehörde war der Verwaltungsrat der RKK, der aus Vertretern der Reichsbank, des Reichsfinanzministeriums, des Reichswirtschaftsministeriums, dem Leiter der Reichsgruppe Banken und Vertretern des Oberkommandos der Wehrmacht bestand; der Geschäftsbetrieb wurde von der Hauptverwaltung (HV) der RKK, die in rechtlich selbständiger Form der Reichsbank eingegliedert war, durch Reichsbankbeamte geregelt; zur besseren Organisation unterhielt die HV in Brüssel einen Sonderbevollmächtigten West und in Krakau eine Verbindungsstelle Ost; die RKK wurden bei Wiederaufnahme der Tätigkeit bzw. bei Neugründung nationaler Notenbanken von diesen zum Teil übernommen bzw. aufgelöst. 
Hauptverwaltung der Reichskreditkassen 

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