. . "Beauftragter für den Vierjahresplan.- Reichskommissar für die Preisbildung"@deu . "Geschichte des Bestandsbildners\n\nDas Amt des Reichskommissars für die Preisbildung wurde am 28.10.1936 mit dem Ersten Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans (RGBl. 1936 I, S. 927) neu geschaffen. Preiskommissar wurde Josef Wagner (1899-1945), der aufgrund seiner Position als Gauleiter von Westfalen-Süd und Oberpräsident und Gauleiter von Schlesien sowie seiner persönlichen Beziehungen zu Hitler und Göring eine starke Stellung in Partei und Verwaltung besaß, die er auch für sein Amt als Reichskommissar für die Preisbildung zu nutzen wusste.\n\nDamit belebte Hitler ein Amt wieder, das Carl Friedrich Goerdeler (1884-1945) bereits während der Weltwirtschaftskrise 1931-1932 und erneut vom 5.11.1933 bis 1.7.1935 inne gehabt hatte. Während Goerdeler als Reichskommissar für Preis überwachung in seinem Wirkungskreis noch stark eingeschränkt war, erhielt der neue Reichskommissar für die Preis bildung laut Gesetz umfassende Kompetenzen für die\"Preisbildung für Güter und Leistungen jeder Art, insbesondere für alle Bedürfnisse des täglichen Lebens, für die gesamte landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Erzeugung und für den Verkehr mit Gütern und Waren jeder Ar\". Ihm oblag nicht nur die Überwachung der Preise und die Einhaltung der Preisvorschriften, sondern auch die aktive Festsetzung von Preisen sowie die Anordnung aller Maßnahmen, die im Interesse volkswirtschaftlich gerechtfertigter Preise erforderlich waren, darunter etwa Gewinnabschöpfungen oder die Festlegung von Typenreduzierungen.\n\nDer Grund für diese starke Stellung war, dass die wirtschaftlichen Zwänge eine wirkungsvolle Preiskontrolle dringend erforderten: Da das Regime die wirtschaftlichen Ressourcen vor allem in die Aufrüstung lenken wollte, musste es den privaten Verbrauch begrenzen, was durch Stabilisierung der Einkommen und das Bremsen des Konsums und der Verbrauchsgüterproduktion erreicht werden sollte. Güterverknappung, Facharbeitermangel und die zusätzliche Geldschöpfung zur Rüstungsfinanzierung führten aber gleichzeitig zu einem deutlichen Preisauftrieb, der angesichts der eingefrorenen Löhne die Lebenssituation der Bevölkerung und damit auch ihre Zufriedenheit mit dem Regime zu verschlechtern drohte. Insofern war die Preisstabilität eine zwingende Maßnahme, um den sozialen Frieden zu erhalten und gleichzeitig die Aufrüstung zu ermöglichen. Folglich erließ der Preiskommissar am 26.11.1936 rückwirkend zum 18.10.1936 einen generellen Preisstopp; von diesem Zeitpunkt an mussten alle Preiserhöhungen von ihm genehmigt werden. Auf Zuwiderhandlungen oder die Umgehung dieser Vorschriften etwa durch Qualitätsverschlechterungen standen strenge Strafen, die einen schleichenden Preisanstieg aber nicht völlig verhindern konnten. So belief sich die Zahl der Ausnahmegenehmigungen bis Sommer 1941 schon auf 7000.\n\nInnerhalb der Vierjahresplanbehörde bildete der Reichskommissar für die Preisbildung (neben dem Rohstoffamt) die wichtigste Geschäftsgruppe und beschäftigte im Oktober 1938 allein in der Zentrale 380 Personen. Die Mitarbeiter kamen entweder mit Wagner aus Breslau oder aus der Berliner Ministerialverwaltung sowie teilweise auch aus der Wirtschaft. Einen Teil seiner Kompetenzen übertrug der Preiskommissar auf bestehende Administrationen bei gleichzeitiger Meldepflicht an die Zentrale. So fungierten in Preußen die Oberpräsidenten und der Stadtpräsident von Berlin, in den anderen Gebieten des Reiches die obersten Landesbehörden als Preisbildungsstellen und die Regierungspräsidenten als Preisüberwachungsstellen. Zur Preisprüfung und -feststellung wurden von den Mitarbeitern des Preiskommissars zahlreiche Betriebsprüfungen durchgeführt.\n\nNach Wagners Absetzung von allen Partei- und Staatsämtern am 9.11.1941 ernannte Hitler am 16.1.1942 Hans Fischböck (1895-1967) zu seinem Nachfolger, der das Amt bis Kriegsende wahrnahm."@deu . "Beauftragter für den Vierjahresplan.- Reichskommissar für die Preisbildung"@deu . .