Reichsschatzministerium
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Reichsschatzministerium
Geschichte des Bestandsbildners
Das Reichsschatzministerium wurde 1919 (RGBl. S. 327) in der Nachfolge des Reichsschatzamtes parallel zum Reichsfinanzministerium als oberste Reichsbehörde für das Reichsvermögen und die Reichsbauverwaltung (soweit nicht beim Reichsverkehrs- oder Reichspostministerium) gebildet. Es war zuständig für die Verwaltung der reichseigenen Gebäude und Grundstücke (einschließlich Heer und Marine), für die finanzielle Beaufsichtigung der wirtschaftlichen Kriegs- und Übergangsorganisationen, für die Verwertung von Heeres-, Marine- und anderen reichseigenen Gütern sowie für die Versorgung von Heer und Marine. Ausführende Behörden des Reichsschatzministeriums waren die Reichsschatzabteilungen der Landesfinanzämter mit den Reichsvermögensämtern und Reichsvermögensstellen, Reichsverpflegungsämter und Remonteämter. Im März 1923 (RGBl. I, S. 233) wurde das RSM aufgelöst. Dabei wurden zum Teil ganze Abteilungen anderen Reichsministerien angegliedert. Zum Reichsfinanzministerium bzw. der ihm nachgeordnetetn Restverwaltung für Reichsaufgaben gingen sämtliche Arbeitsgebiete der Liegenschafts-, Bau- und Abwicklungsabteilung sowie die Wahrnehmung der Rechte des Reichs als Aktionär der Verinigten Industrieunternehmungen AG (VIAG) über. Die Reichsvermögensverwaltung für die besetzten rheinischen Gebiete wurde dem Reichsministerium des Innern (später dem Reichsministerium für die besetzten Gebiete) übertragen. Die Aufgaben auf dem Gebiet der Elektrowirtschaft und andere wirtschaftliche Abwicklungsaufgaben übernahm das Reichswirtschaftsministerium.
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