Oberfinanzdirektion Berlin-Brandenburg. - Außenstelle für feindliches Vermögen: Einzelfälle
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Geschichte des Bestandsbildners
Die Landesfinanzämter wurden 1919 als Reichsmittelbehörden der in drei Stufen aufgebauten Reichsfinanzverwaltung errichtet und führten ab Apr. 1937 die Behördenbezeichnung Oberfinanzpräsident. Ihre Zuständigkeit war in der Regel territorial begrenzt. Lediglich desm LFA/OFP Berlin wurden nach 1933 verschiedene Zuständigkeiten übertragen, die für das gesamte Reichsgebiet wahrzunehmen waren, darunter die Verwaltung feindlichen Vermögens in Deutschland und deutschen Vermögens im Ausland (1942 in einer besonderen Außenstelle für feindliches Vermögen bearbeitet).
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