Restverwaltung für Reichsaufgaben
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Restverwaltung für Reichsaufgaben
Geschichte des Bestandsbildners
Die Restverwaltung für Reichsaufgaben wurde zum 1. Okt. 1923 auf Initiative des Reichssparkommissars wegen der bis zu diesem Zeitpunkt starken Zersplitterung der sich aus dem Versailler Vertrag ergebenden Aufgaben errichtet und unmittelbar dem Reichsfinanzministerium unterstellt. Sie hatte die aus dem 1. Weltkrieg erwachsenen Abwicklungsarbeiten verschiedener Reichsverwaltungen zusammenzufassen und abzuschließen. Sie übernahm im Rahmen dieser Zuständigkeit in den Jahren 1923-1931 die diesbezüglichen Aufgaben folgender Reichsbehörden und
-verwaltungen:
- Kommissar des Reichsfinanzministeriums für Rechtsangelegenheiten aus dem Kriege (Teilaufgaben)
- Reichsfinanzministerium, Referat IH (R)
- Reichsschatzministerium, Auflösungsstelle Abteilung A
- Heeresfriedenskommission
- Verwaltungskommission für Restitutionsangelegenheiten
- Abwicklungsstelle der Zivilverwaltung für die besetzten Gebiete
- Abwicklungsstelle für Kriegsgefangenenwesen
- Reichsministerium für Wiederaufbau (Teilaufgaben)
- Kolonialzentralverwaltung
- Reichstreuhand AG, Abteilung Ausland
- Reichsentschädigungsamt für Kriegsschäden
- Reichsausgleichsamt
- Kommissar für die Entschädigungen auf Grund des deutsch-polnischen Liquidationsabkommens (Polko)
- Reichsministerium des Innern, Abwicklung Zivilverwaltungen Belgien, Polen, Litauen und Baltenland.
Bei Errichtung der RfR bestand die innere Struktur aus zwei Gruppen mit jeweils 4 Referaten, zur Zeit der größten Ausdehnung des Geschäftsbereiches um 1930/31 wurden die Hauptaufgaben von drei weitgehend selbständigen Abteilungen wahrgenommen:
Abteilung R - Abwicklung von Ansprüchen gegen die ehemalige Heeres- und Marineverwaltung, das Kriegsamt, Kolonialzentralverwaltung, Schutztruppen, Kriegsgefangenenangelegenheiten, Reichswasserschutz
Abteilung A - Abwicklung von Geldverbindlichkeiten nach Artikel 296 und 72 des Versailler Vertrages (Reichsausgleichsamt)
Abteilung E - Durchführung der Entschädigungsverfahren entsprechend den Kriegsschädengesetzen (Abwicklung Reichsentschädigungsamt)
Nach Auflösung der RfR am 31. März 1933 wurden die Aufgaben bis 1945 von einer Außenstelle beim Landesfinanzamt (später Oberfinanzpräsident) Berlin weitergeführt.
Restverwaltung für Reichsaufgaben