. . "Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen"@deu . "Geschichte des Bestandsbildners\n\nIm Juli 1942 ernannte Adolf Hitler seinen Begleitarzt Dr. Karl Brandt zum Bevollmächtigten für das Sanitäts- und Gesundheitswesen, verantwortlich für\"Sonderaufgaben und Verhandlungen zum Ausgleich des Bedarfs an Ärzten, Krankenhäusern und Medikamenten usw. zwischen dem militärischen und dem zivilen Sekto\"; diese Funktion nutzte Brandt zur Autorisierung der ab 1943 beginnenden sogenannten\"Aktion Brand\", dem Mord an Behinderten aus Heil- und Pflegeanstalten zur Kapazitätserweiterung von Ausweichkrankenhäusern in von Luftan‧griffen wenig gefährdeten Gebieten; als Generalkommissar Erweiterung seiner Zuständigkeit durch Führererlass vom 5. September 1943 hinsichtlich der Entwicklung der medizinischen Wissen‧schaft und Forschung sowie der Fertigung und Verteilung von Sanitätsmaterial; erhielt am 25. August 1944 den Titel eines Reichskommissars, seine Dienststelle wurde oberste Reichsbe‧hörde mit Weisungsrecht gegenüber allen staatlichen und Partei-Dienststellen und Organi‧sationen des Sanitäts- und Gesundheitswesens."@deu . "Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen"@deu . .