Deutsche Golddiskontbank

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Deutsche Golddiskontbank 
Geschichte des Bestandsbildners Durch Gesetz über die Deutsche Golddiskontbank vom 19.März 1924 (RGBl. II S. 71) als Tochterunternehmen der Reichsbank zunächst als Notenbank gegründet; seit 1925 im wesentlichen Exportkreditbank zur Entlastung deutscher Banken und Industrieunternehmen durch Gewährung kurzfristiger Auslandskredite; ab 1933 zentrale Stellung bei der Entwicklung des zur Erhöhung des Deviseneingangs eingerichteten Zusatzausfuhrverfahrens (Sperrguthaben konnten nur noch bei der Dego erworben werden); ab 1934 auch zuständig für die Verwaltung der auf Grund des Anleihestockgesetzes vom Dez. 1934 und Dez. 1937 (Verpflichtung der Kapitalgesellschaften zur Überweisung von Gewinnanteile über 6 bzw. 8 % an die Dego) zufließenden Gelder, ab 1938 Abwicklung finanzieller Transaktionen hinsichtlich Wertpapieren und Barvermögen jüdischer Auswanderer; Gesetz zur Liquidation zum 1. Oktober 1961 in Kraft; Liquidationsabschluss am 30. September 1969; Aktien gingen durch Ankauf in den Besitz der Bundesbank über; Verwaltung der Konten durch die Oberfinanzdirektion Berlin 
Deutsche Golddiskontbank 

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