Landjahrsammlung

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Landjahrsammlung 
Geschichte des Bestandsbildners Bereits in der Weimarer Republik hatte die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mit der"Landhilf" ein Angebot für die schulentlassene Jugend gefördert, die als Maßnahme gegen Jugendarbeitslosigkeit gedacht war und den Jugendlichen mögliche Berufsperspektiven in der Landwirtschaft aufzeigen sollte. In der Unterrichtsabteilung des Preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung war im November 1933 ein Referat Landjahr eingerichtet worden. Dieses erhielt im Mai 1934, kurz nach Erlass des preußischen Landjahrgesetzes und der Bildung des Reichsministeriums, erst als eine Unterabteilung, dann ab August als Abteilung Landjahr neben den anderen Ämtern des Ministeriums eine gleichrangige Stellung. Nach Beendigung der Volksschule verpflichtete man männliche und weibliche Jugendliche jeweils zu einer achtmonatigen Dienstzeit im Landjahr , wobei aufgrund organisatorischer und finanzieller Gründe eine Auswahl nach körperlichen und geistigen Kriterien ausschlaggebend war. Für die Ausgewählten war die Teilnahme gesetzliche Pflicht. Neben dem praktischen Arbeitseinsatz in einem Bauernbetrieb standen nationalpolitische und handwerkliche Schulungen, Sport sowie gemeinschaftliche Freizeitaktivitäten im Vordergrund. Ziel war es zum einen, die Landverbundenheit der Stadtjugend zu stärken und andererseits der Landflucht von Jugendlichen entgegenzusteuern. Das Landjahr wurde zunächst in Preußen, dann auch in Bremen, Braunschweig, Sachsen, Württemberg und im Saarland eingeführt und unter dem Aspekt erhoffter volkstumspolitischer Wirksamkeit später auf das Sudetenland, das Protektorat Böhmen und Mähren, Österreich und die eingegliederten Ostgebiete ausgedehnt. 
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