Hauptvereinigung der deutschen Brauwirtschaft
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Hauptvereinigung der deutschen Brauwirtschaft
Geschichte des Bestandsbildners
Durch Verordnung vom 18. April 1935 wurde die Hauptvereinigung der deutschen Brauwirtschaft und als ihre Untergliederungen die Brauwirtschaftsverbände geschaffen. Es handelte sich dabei um folgende Brauwirtschaftsverbände:
Süddeutschland mit Sitz in München ,
Westdeutschlandmit Sitz in Köln,
Ostdeutschlandmit Sitz in Berlin,
Norddeutschlandmit Sitz in Hamburg,
Mitteldeutschlandmit Sitz in Weimar,
Ostmarkmit Sitz in Wien.
Den Zusammenschlüssen gehörten als Mitglieder die Erzeuger von Braugerste, Brauweizen und Hopfen, die Mälzereien und Brauereien, die Verteiler von Hopfen und Malz sowie die Großverteiler von Bier an.
Die wichtigste Aufgabe der brauwirtschaftlichen Marktordnung war nach § 5 der Verordnung vom 18.04.1935"..die Durchführung der Marktordnung durch Regelung der Erzeugung, des Absatzes sowie der Preise und Preisspannen von Hopfen, Malz und Bie". Hinsichtlich der Hopfenmarktregelung war noch besonders angeordnet"...den Umfang der deutschen Hopfenanbaufläche festzusetzen und im Zusammenhang damit eine Anbauregelung zu treffe".
Ferner bedurften der Ankauf und die Neuerrichtung von Absatzstätten der Genehmigung der Hauptvereinigung.
Die Hauptvereinigung unterstand der Reichshauptabteilung III "Der Mark") des Reichsnährstandes.
Mit dem Gesetz über die Auflösung des Reichsnährstandes vom 21.08.1948 wurde auch die Hauptvereinigung formal aufgelöst.
Hauptvereinigung der deutschen Brauwirtschaft