Hauptvereinigung der deutschen Zucker- und Süßwarenwirtschaft

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Hauptvereinigung der deutschen Zucker- und Süßwarenwirtschaft 
Geschichte des Bestandsbildners Durch Verordnung vom 18. Mai 1934 erhielt zunächst der Reichsnährstand das Recht, bindende Unterlagen für den Abschluss von Zuckerrübenanbauverträgen zu schaffen. Erst die Verordnung vom 10. November 1934 gliederte dann die Zuckerwirtschaft in den Neubaufbau der gesamten deutschen Ernährungswirtschaft ein. Es wurde die Hauptvereinigung der deutschen Zuckerindustrie geschaffen. Diese gliederte sich ihrerseits wieder in Zuckerwirtschaftsverbände entsprechend den Hauptgebieten des Reiches. Mitglieder der Zusammenschlüsse waren die Rübenanbauer, die Zuckerfabriken, Zuckerraffinerien, Melasseentzuckerungsanstalten sowie die Verteiler von Zucker und sonstigen Erzeugnissen aus Zuckerrüben. Die der deutschen Zucker- und Süßwarenwirtschaft angehörigen Betriebe wurden mit der Verordnung vom 07.01.1943 (RGBl. I S. 22) für das Reichsgebiet zur Hauptvereinigung der deutschen Zucker- und Süßwarenwirtschaft und für bestimmte Wirtschaftsgebiete zu Zuckerwirtschaftsverbänden zusammengeschlossen. Die Hauptvereinigung unterstand der Reichshauptabteilung III "Der Mark") des Reichsnährstandes. 
Hauptvereinigung der deutschen Zucker- und Süßwarenwirtschaft 

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