Hauptvereinigung der deutschen Viehwirtschaft

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Hauptvereinigung der deutschen Viehwirtschaft 
Geschichte des Bestandsbildners Der damalige Reichskommissar für die Milchwirtschaft wurde durch Verordnung vom 14. März 1934 (RGBl. I S. 198) zum Reichskommissar für die Vieh-, Milch- und Fettwirtschaft bestellt. Aufgrund des Gesetzes über den Verkehr mit Tieren und tierischen Erzeugnissen vom 23. März 1934 (RGBl. I S. 224) wurde die Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse errichtet. Durch Verordnung vom 09. Juni 1934 (RGBl. I S. 481) konnte die gesetzliche Grundlage für die Regelung der großen Schlachtviehmärkte geschaffen. Die an diesen Märkten beteiligten Betriebe wurden in Marktvereinigungen und diese widerum in zunächst 14 Bezirksvereinigungen zusammengefasst. Eine einheitliche Steuerung erfolgte durch die Hauptvereinigung für Schlachtviehverwertung, die 1935 in Schlachtviehverwertungsverbänden umbenannt wurden. Mit Verordnung vom 04. Juli 1935 (RGBl. I S. 1045) wurde die Zahl der Verbände in Anlehnung an die bestehenden Landesbauernschaften auf 20 erhöht und schließlich die Bezeichnung durch Hauptvereinigung der deutschen Viehwirtschaft bzw. Viehwirtschaftsverband ersetzt (Verordnung vom 08. April 1936, RGBl. I S. 366). Die Hauptvereinigung unterstand der Reichshauptabteilung III "Der Mark") des Reichsnährstandes. Mit dem Gesetz über die Auflösung des Reichsnährstandes vom 21.08.1948 wurde auch die Hauptvereinigung formal aufgelöst. 
Hauptvereinigung der deutschen Viehwirtschaft 

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